10 Beschichtungstechnische (anstrichtechnische) Voraussetzungen
Der Einsatz eines Dichtstoffes auf unbehandeltem Holz (rohem Holz) ist nicht zulässig.
Besonderer Hinweis: Bei Oberflächenbehandlungen mit speziellen Werkstoffen wie z. B. Wachsen und Ölen kann es zu Haftungsverlusten und/oder Unverträglichkeit en kommen. Eine Rücksprache mit dem Dichtstoffhersteller ist unbedingt erforderlich.
Die Haftung des Dichtstoffs auf einer Oberflächenbeschichtung, ebenso wie die Haftung der Oberflächenbeschichtung auf dem Untergrund, muss gegeben sein. Die Verarbeitungshinweise der Beschichtung sstoffhersteller, insbesondere die Vorgaben in Bezug auf die Trock-nungsbedingungen/Trocknungszeiten, sind zu beachten. Zur Verbesserung des Haftverhaltens des Dichtstoffes können zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein, z. B. Verwendung eines Primer s (Haftvermittler s) nach Vorgabe des Dichtstoffherstellers.
Als Beschichtungssystem bezeichnet man den Beschichtungsaufbau in der Gesamtheit der Einzelschichten aus Beschichtungsstoffe n. Für die Beschichtung von Fenstern und Außentüren wurden in Abhängigkeit von der Applikationstechnik (z. B. Spritzen, Streichen, Fluten) verschiedene Beschichtungssysteme entwickelt. Die Beschichtungssysteme und -verfahren für Fenster- und Außentüren sind der Tabelle B.1 des BFS-Merkblatts Nr. 18 zu entnehmen.
Die Mindest-Trockenschichtdicken für anlagegebundene Beschichtungen finden sich in der Tabelle 5 des VFF-Merkblatts HO.01.
Besonderer Hinweis: Bei Oberflächenbehandlungen mit speziellen Werkstoffen wie z. B. Wachsen und Ölen kann es zu Haftungsverlusten und/oder Unverträglichkeit en kommen. Eine Rücksprache mit dem Dichtstoffhersteller ist unbedingt erforderlich.
Die Haftung des Dichtstoffs auf einer Oberflächenbeschichtung, ebenso wie die Haftung der Oberflächenbeschichtung auf dem Untergrund, muss gegeben sein. Die Verarbeitungshinweise der Beschichtung sstoffhersteller, insbesondere die Vorgaben in Bezug auf die Trock-nungsbedingungen/Trocknungszeiten, sind zu beachten. Zur Verbesserung des Haftverhaltens des Dichtstoffes können zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein, z. B. Verwendung eines Primer s (Haftvermittler s) nach Vorgabe des Dichtstoffherstellers.
Als Beschichtungssystem bezeichnet man den Beschichtungsaufbau in der Gesamtheit der Einzelschichten aus Beschichtungsstoffe n. Für die Beschichtung von Fenstern und Außentüren wurden in Abhängigkeit von der Applikationstechnik (z. B. Spritzen, Streichen, Fluten) verschiedene Beschichtungssysteme entwickelt. Die Beschichtungssysteme und -verfahren für Fenster- und Außentüren sind der Tabelle B.1 des BFS-Merkblatts Nr. 18 zu entnehmen.
Die Mindest-Trockenschichtdicken für anlagegebundene Beschichtungen finden sich in der Tabelle 5 des VFF-Merkblatts HO.01.
Die Dichtstofffuge (Versiegelung ) darf nach DIN 18545-3 nicht ganzflächig überstrichen werden. Beim Beschichten benachbarter Rahmenteile, bzw. Glashalteleisten, ist das Übergreifen der Beschichtung auf den Dichtstoff auf ca. 1 mm zu begrenzen (Bild 15).
Ein weiteres Überstreichen ist nur dann zulässig, wenn der Dichtstoff die Beurteilung nach DIN 52452-4 „A 3“ (Tabelle 6) erfüllt.
Ein weiteres Überstreichen ist nur dann zulässig, wenn der Dichtstoff die Beurteilung nach DIN 52452-4 „A 3“ (Tabelle 6) erfüllt.