3 Allgemeine Voraussetzungen

3.1 Oberfläche der Bauteile im Bereich der Klebflächen

Im Bereich der Klebflächen muss die Oberfläche der Bauteile ausreichend dicht, fest, trocken und tragfähig sowie frei von Verunreinigungen sein. Sie muss ferner frei sein von solchen Oberflächenbehandlungen, Beschichtungen (Anstrichen), Versiegelungen und Imprägnierungen, die das Haften und Aushärten des Klebstoffes beeinträchtigen. Mörtel zur Ausbesserung schadhafter Stellen im Bereich der Klebflächen müssen ausreichend fest und frei von Rissen erhärtet sein, eine weitgehend porenfreie Oberfläche haben und ausreichend am Beton haften. Solche Ausbesserungen dürfen die Hafteigenschaften von Primer (Haftvermittler) und Klebstoff nicht beeinträchtigen.


3.2 Chemische Verträglichkeit mit anderen Stoffen

Andere Stoffe, die mit dem Fugenband, dem Klebstoff sowie dem Primer oder Sperrgrund in Kontakt kommen, z. B. Beschichtungen (Anstriche), Versiegelungen, Imprägnierungen, Reparaturmörtel, sind bezüglich der gegenseitigen Verträglichkeit nach DIN 52 452 zu prüfen. Dabei hat nach VOB Teil B DIN 1961 § 4 Nr. 3 und § 13 Nr. 3 das jeweils nachfolgende Gewerk den Nachweis der Verträglichkeit zu führen bzw. entsprechende Prüfungen vorzunehmen und ggf. schriftlich Bedenken anzumelden.

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