FAQ
Bodenfugen
Ausführung einer Bodenfugen
Alle diesbezüglichen Fragen werden in unserem IVD-Merkblatt Nr.1 ausführlich behandelt.
Bewegungsfugen - Hohlkehlsockel
Fugenraumes nicht möglich ist?
Das IVD-Merkblatt Nr. 1 bietet bei der Lösung Ihres Problems dabei hilfreiche Unterstützung.
Unter Punkt 2.4 - Das Hinterfüllmaterial wird im Merkblatt ausgeführt:
"Bei Fugen mit geringer Tiefe dürfen zur Verhinderung einer Dreiflankenhaftung Folien aus PE- oder, ein in der Funktion und Verträglichkeit gleichwertiges Material eingesetzt werden."
Bodenfugendimensionierung an Tankstellen
Die erforderliche Fugenbreite und Tiefe des einzubringenden Dichtstoffs ist in unseren zuständigen IVD-Merkblättern Nr. 1 und Nr. 6 festgelegt und beschrieben.
Diese Vorgaben sind einzuhalten.
Küchenabdichtung
In den IVD-Merkblättern Nr.1, Nr.3 und Nr.15 sind zahlreiche Hinweise, wann und warum es zu Schäden bzw. zum Versagen von spritzbaren Dichtstoffen vor allem im Zusammenhang mit schwimmenden Estrichen kommen kann.
Nähere Informationen zu diesem Thema sind auch in der ZDB-Information Elastische Fugen zu finden.
Verschluss Sockelflanke
wo sind die Ausführungsdetails zu entnehmen?
Eine technische Regelung in Bezug auf die Fugendimensionierung zu dieser Abdichtung gibt es nicht exakt.
Wir können aber folgende Details präzisieren:
- Wenn der Sockel fest verklebt ist, handelt es sich um eine Fuge mit nicht signifikanter Bewegung, in diesem Fall ist eine Dreiecksfuge also in der Regel zulässig.
- Die Eigenschaften des Dichtstoffs müssen den üblichen Anforderungen eines Sanitärdichtstoffs entsprechen: elastisch mit min. 20 % ZGV, abriebfest, Schwund ≤10 %
- Die Flankenauflage sollte nicht weniger als jeweils 6 mm betragen.
- Die Haftungseigenschaften des Dichtstoffs sind zu berücksichtigen (ggf. Primereinsatz).
Verfugung zwischen Sockelsteinen und Boden
Es ist richtig, dass die Fuge im Prinzip so ausgeführt werden kann, wenn sichergestellt wird, dass keine Dreiflankenhaftung gegeben ist, d.h. im Fugengrund muss eine Trennfolie eingelegt werden, da für ein Hinterfüllmaterial kein Platz mehr ist.
Brandschutz
Abdichtungen von Kabeldurchführungen gegen Rauchgeruch
Eine Abdichtung mit elastischen Dichtstoffen gegen Rauchgeruch ist nicht möglich, man kann mit elastischen Dichtstoffen lediglich eine luftdichte Abdichtung erzielen.
(Heißt „luftdicht“ nicht automatisch auch, dass kein Geruch durchdringen kann?!)
Elastische Dichtstoffe sind ebenfalls nicht intumeszierend, d.h. sie dehnen sich im Brandfall nicht abdichtend aus.
Baustoffklasse
Die Baustoffklasse B2 nach DIN 4102 entspricht der Baustoffklasse E nach der Europäischen Norm EN 13501.
Brandschutz - Bauteilprüfung
Ein Dichtstoff als Baustoff muss lediglich eine Baustoffprüfung nachweisen und kann daher nicht einer Bauteilprüfung unterliegen.
Das gilt auch für ein Dichtstoffsystem.
Zu einem Bauteil mit einer geforderten Bauteilprüfung gehören neben dem Dichtstoffsystem immer auch die angrenzenden Materialien wie z.B. Wandbildner, Fenster, Tür, usw.
Ob ein Dichtstoff innerhalb einer Bauteilprüfung nun die Anforderungen erfüllt, hängt neben der Baustoffklasse nach DIN 4102 auch von anderen Faktoren ab, wie z.B. Fugendimensionierung, Fugenkonstruktion, usw.
Es kann also ausreichen, einen B1-Dichtstoff einzusetzen;
ob dieser dann die Anforderungen z.B. F 30 oder F 60 erfüllt, hängt von der Prüfung des Bauteils inklusive der eingebauten Fuge ab.
Brandschutz - Ausführungen
Alle notwendigen Informationen sind dem IVD-Merkblatt Nr. 11 zu entnehmen.
Brandschutz - Einsatz von B2-Dichtstoffen
Spritzbare Dichtstoffe u.a. auf Basis von Silikon und Acrylatdispersion sind der Baustoffklasse B2 nach DIN 4102 (normalentflammbar) zuzuordnen mit folgendem Nachweis:
Die DIN 4102 trifft im Teil 4 zum Brandverhalten von spritzbaren Dichtstoffen folgende Aussage:
Dichtstoffe im Sinne von DIN EN 26927, ungeschäumt, auf Basis Polyurethan ohne Teer- oder Bitumenzusätze, sowie Polysulfid, Silikon und Acrylatdispersion, eingebaut zwischen Baustoffen mindestens der Klasse B2, sind als normalentflammbar, Baustoffklasse B2, eingestuft und in DIN 4102-4 unter Abschnitt 2.3.2 p gelistet.
Daher muss dieses Brandverhalten nicht für jedes Produkt einzeln nachgewiesen werden.
Näheres zum Brandverhalten von Dichtstoffen sind unserem IVD-Merkblatt Nr.11 - Erläuterungen zu Fachbegriffen aus dem Brandschutz - aus Sicht der Dichtstoffe zwischen den mit Dichtstoffen ausgespritzten Fugen zu entnehmen.
Einsatz von Dichtstoffen in einer Brandwand
Eine Brandwand unterliegt den Anforderungen einer Feuerwiderstandsklasse, also F 30, F 60 oder F 90.
Alle Baustoffe, die hier Verwendung finden, werden in einer Systemprüfung geprüft.
Ein spritzbarer Dichtstoff als brennbarer Baustoff (B2 nach DIN 4102) kann nicht eingesetzt werden.
Zum Einsatz kommen z.B. spezielle Brandschutzschäume oder nicht brennbare Baustoffe.
Mauerdurchführung
Wie werden solche Durchführungen fachgerecht ausgeführt und mit welchen Dichtstoffen? Gibt es dazu Merkblätter, Richtlinien, etc.?
Die Abdichtung der Durchführung eines Stromkabels ist grundsätzlich mit einem spritzbaren Dichtstoff möglich.
Welches Dichtstoffsystem zum Einsatz kommen kann, hängt vom Haftungsverhalten und von der Verträglichkeit des Dichtstoffs zu den angrenzenden Untergründen ab.
Der Dichtstoff muss sowohl zum Putz/Dämmstoff als auch zur Kabelummantelung eine einwandfreie Haftung aufweisen, als auch einen möglichst geringen Dehnspannungswert, da Putze/Dämmstoffe eine geringe Eigenfestigkeit besitzen.
Richtlinien speziell zur Abdichtung einer Kabeldurchführung gibt es nicht.
Stahlbeton - Fertigteile
Nein, alle Baudichtstoffe entsprechen der Baustoffklasse B2 (normalentflammbar), es gibt darüber hinaus Dichtstoffe der Baustoffklasse B1 (schwer entflammbar).
Nicht brennbare Dichtstoffe gibt es nicht.
Dach
Wartungsintervalle am Dach
Wartung
(1) Die vertraglich festzulegende Wartung kann sich beziehen auf
- den Austausch einzelner, beschädigter Dachziegel/- steine,
- das Ersetzen fehlender Deckwerkstoffe,
- die Erneuerung von Korrosionsschutz an Metallen,
- das Ersetzen von schadhaften Vermörtelungen,
- den Austausch schadhafter Dacheinbau- und Dachsystemteile,
- das Reinigen von Rinnen und Fallrohren,
- das Entfernen loser Verunreinigungen bei An- und Abschlüssen,
- die Instandsetzung schadhafter Befestigungen der Dachdeckung.
(3) Folgende Wartungsintervalle werden empfohlen:
Alter des Daches | Bereich des Daches | Wartungsintervall |
bis 5 Jahre | Deckung | keine |
ab dem 6. Jahr | Deckung + Stichprobe Befestigung | alle 3 Jahre |
ab dem 15. Jahr | Deckung + Stichprobe Besfestigung und Lattung | alle 2 Jahre |
nach außergewöhnlichem Ereignis (Sturm oberhalb Windstärke 8) | Deckung + Stichprobe Besfestigung und Lattung; Auswirkungen auf die Tragkonstruktion | schnellstmöglich, nach Zugang der Mitteilung |
Objektspezifische Besonderheiten können die Zeiträume der Wartungsintervalle verkürzen.
Dichtstoffe allgemein
Gibt es eine Adblue-Beständigkeit von elastischen Dichtstoffen
Ja, es gibt Dichtstoffe, die eine Adblue-Beständigkeit besitzen, d.h. sie sind hoch chemisch widerstandsfähig und entsprechen der
DIN 14188-2.
Geltungsbereich IVD-Merkblatt Nr. 6
Das Merkblatt ist natürlich auf dem derzeitigen Stand verbindlich. Der Abschnitt 0 bezieht sich auf die Qualitätsanforderungen der EN 15651, welche zukünftig europaweit gelten werden.
Die Anforderungen an Dichtstoffe in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gehen ohnehin darüber hinaus.
In den Merkblättern weisen wir mit dem Abschnitt 0 darauf hin, dass die Mitglieder des IVD bereits jetzt die zukünftigen europäischen Anforderungen übertreffen, die also unser Qualitätsmaßstab ist!
Anpassungen sind jederzeit zu erwarten. Z. B. werden keine europäischen technischen Zulassungen ETA mehr erteilt werden, sondern es wird europäische Rahmenregelungen und nationale Präzisierungen, wahrscheinlich durch abZ, geben. Das ändert aber nichts an den technischen Anforderungen.
Sanierung von PCB haltigen Fugenabdichtungen
Die Sanierung PCB-belasteter Baustoffe ist in der PCB-Richtlinie geregelt.
Nachfolgend ein kurzer Auszug aus der PCB-Richtlinie, die Sie in der Anlage erhalten:
Sanierung
Für eine dauerhafte Sanierung von PCB-belasteten Räumen kommt in der Regel nur das Entfernen der Primärquellen, in Einzelfällen auch deren räumliche Trennung durch feste Bauteile in Betracht. Lässt sich durch diese Maßnahmen an den Primärquellen die PCB-Raumluftkonzentration nicht unter den Sanierungsleitwert von 300 ng PCB pro m³ Luft absenken, ist darüber hinaus die Sanierung von Sekundärquellen (Bauteile, Gegenstände) erforderlich. Großflächige Quellen, z. B. Wände und Decken, können dazu räumlich abgetrennt oder beschichtet werden. Die Heißbehandlung von Oberflächen, z. B. durch Flammstrahlen, unterbleibt. Kontaminierte Gegenstände, z. B. Mobiliar, Teppiche, Gardinen, sollten gründlich gereinigt werden.
Sekundärkontaminierte Materialien, die maßgeblich zur Raumbelastung beitragen und nicht beschichtet, räumlich abgetrennt oder ausreichend gereinigt werden können, z.B. Fußleisten oder Bodenbeläge, werden entfernt. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Abtragen von Betonoberflächen oder das Entfernen von Putzen, Beschichtungen oder Gipskartonplatten mit starker Staubentwicklung verbunden ist. In einer Reihe von Fällen wurde sogar festgestellt, dass die Raumluftbelastung nach derartigen Maßnahmen angestiegen war, weil an Staub absorbierte PCB unkontrolliert in nicht mehr zugänglichen Bereichen eingedrungen waren und dort als zusätzliche PCB-Quellen wirkten.
Die vorgelegten Empfehlungen sind auf den Umgang mit PCB-haltigen Produkten nach Bränden nicht anzuwenden (siehe hierzu die BGA Empfehlung zur Sanierung von Gebäuden nach Bränden, Bundesgesundheitsblatt/90).
Sanierungsverfahren
Entfernen der Primärquellen (Methode 1)
Primärquellen werden mittels staubarm arbeitender Werkzeuge oder von Hand entfernt und in, für die Entsorgung geeigneten Behältern, gesammelt. Wird ein Elektrofugenschneider (oszilierendes Messer) eingesetzt, muss mit größerer Staubentwicklung gerechnet werden. Hinterfüllmaterial soll entfernt werden. Anfallender Staub wird am Entstehungsort mit einem geeigneten Staubsauger aufgenommen. Die Anschlussbereiche von Primärquellen (z.B. Fugenflanken) werden gut gesäubert und mit einer Beschichtung z.B. Epoxidharz, Acryl- oder Alkydharzlack versehen. Nach Beschichtung der Anschlussbereiche und Einbringen von neuem Hinterfüllmaterial wird neu verfugt. In Einzelfällen wurden gute Erfahrungen gemacht, wenn nach dem Entfernen der Fugenmassen ca. 3 – 4 mm des angrenzenden Betons abgetragen werden, bevor die Beschichtung aufgebracht wird. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Methode staubintensiv ist und zudem nicht angewandt werden darf, wenn dadurch die Standsicherheit der Bauteile beeinträchtigt wird oder nicht wieder hergestellt werden kann.
Räumliche Trennung (Methode 2)
Primärquellen und Sekundärquellen werden luftdicht gegen die Raumluft abgeschottet. Dies kann z.B. durch dauerhaft dichte Verkleidungen erfolgen. Ein derartiges Vorgehen erfordert dauerhaft dichte Abschlüsse, auch gegenüber angrenzenden Bauteilen und bedarf hinsichtlich seiner bauphysikalischen und raumklimatischen Folgewirkungen sorgfältiger Prüfung. Dann sollte jedoch die Primärquelle für eine spätere getrennte Entsorgung gekennzeichnet und dokumentiert werden.
Behandlung von Sekundärquellen (Methode 3)
Die Sanierung von Sekundärquellen kann wie bei Primärquellen durch Entfernen entsprechend Abschnitt 4.2.2.1 erfolgen. Wird diese Methode nicht gewählt, lassen sich PCB Raumluftbelastungen aus kontaminierten Bauteilen auch durch Abtragen der Oberflächen dieser Teile, z.B. durch Abbeizen von Farbbeschichtungen und Beschichten der Oberfläche, hinreichend vermindern.
Hierfür können sich nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse z.B. diffusionshemmende Isoliertapeten, hochabgebundene Latexdispersionsfarben, insbesondere solche auf Acrylatbasis, oder zweikomponentige Epoxidharz- oder Polyurethan-Beschichtungen eignen. Derartige Beschichtungen wiesen in Laborversuchen eine Sperrwirkung gegenüber PCB von über 99 % auf. Die bisherigen Versuche deuten darauf hin, dass die Sperrwirkung solcher Beschichtungen solange anhält, dass von üblichen Renovierungsintervallen ausgegangen werden kann. Derartige pigmentierte Beschichtungen eignen sich aus optischen Gründen jedoch nicht für Sichtmauerwerk, Klinkerverblendungen oder ähnliches, deren Ausbau in der Regel technisch nicht möglich ist. Über die Sperrwirkung hierfür geeigneter unpigmentierter Beschichtungen liegen derzeit keine Erfahrungen vor. Die Wirkung von Beschichtungen wird noch erhöht, wenn sie in Kombination mit einer handelsüblichen Glasfasertapete eingesetzt werden.
Aufgrund der Bauabfallverordnung müssen die anfallenden schadstoffhaltigen Abfälle getrennt voneinander und getrennt von Bauschutt entsorgt werden.
Nach PCB Richtlinie sind Sanierungsmaßnahmen zur Abwehr einer möglichen Gefahr für Leben oder Gesundheit erst dann angezeigt, wenn bei einer Aufenthaltsdauer von 24 Stunden pro Tag die Raumluftkonzentration mehr als 300 ng PCB pro m³ Luft beträgt. Bei kürzerer, mittlerer Aufenthaltsdauer pro Tag sind solche Sanierungsmaßnahmen daher erst bei entsprechend höheren Raumluftkonzentrationen angezeigt.
Anbei erhalten Sie die PCB Richtlinie (Quelle: www.innenministerium-bayern.de) und die technischen Regeln für Gefahrstoffe, Arbeitsplatzgrenzwerte TRGS900 (Quelle: www.baua.de – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).
Schallschutz
Es macht aus schallschutztechnischer Sicht keinen Unterschied, ob eine Anschlussfuge zu den Wandfliesen aus Acryl oder Silicon gemacht wird.
Der Schallschutz muss durch Einbau entsprechenden Materials bei der Montage von WC-Becken zwischen Wand und Becken durch entsprechend elastische Schablonen, die vom Sanitärlieferanten mitgeliefert werden, gewährleistet werden.
Aus Reinigungsgründen sind jedoch in diesem Bereich unbedingt Silikondichtstoffe zu empfehlen.
Acryldichtstoffe haben einen dauerhaften Tack und nehmen somit Schmutz und Staub auf, verschmutzen also sehr viel schneller als Silikondichtstoffe.
sd-Wert von Dichtstoffen
Der genaue sd-Wert einer bestimmten Fugenabdichtung kann ohne konkrete Messung und Kenntnisse des Aufbaus nicht genau benannt werden, da die sd-Werte jedes Abdichtungsmaterials und -systems aus verschiedenen Gründen stark schwanken.
Wir können Ihnen jedoch folgende Fakten mitteilen:
Silikon-Dichtstoffe besitzen einen sd-Wert von ca. ≤ 20 m bis ≤ 40 m und werden als diffusionshemmend bezeichnet.
Weitere Informationen findet man im IVD-Merkblatt Nr.19-2.
Verfalldatum auf der Kartusche
Ja, auf der Kartusche wird von jedem IVD-Mitglied ein Verfalldatum angegeben.
Alternativ kann auch ein Produktionsdatum angegeben sein, wenn zusätzlich die jeweilige Lagerstabilität mit angegeben wird.
Vogelfraß
Vogelfraß bei Verglasungs-Dichtstoffen
Diese Frage kann man eigentlich nur unter dem Thema „Höhere Gewalt“ abhandeln und erklären.
Zunächst einmal ist es erklärlich, dass Vögel beim Herauspicken von Verglasungs-Dichtstoffen z.B. auf Basis von Leinölkitt immerhin auf eine Art pflanzliche Nahrung treffen, daran unter Umständen Geschmack finden und sich am Fenster, wie z.B. auch in Pflanzenbeeten, etc., etwas herauspicken, entweder zur eigenen Nahrungsaufnahme oder auch zum Nestbau.
Nun sind natürlich elastische Silikon-Dichtstoffe kein Nahrungsmittel für Vögel, aber weich und zumindest geschmacklos, so dass Vögel Reste zumindest beim Nestbau einsetzen könnten.
Dagegen tun kann man im Prinzip nichts, es sei denn, man verhindert, dass Vögel überhaupt an die Glasscheiben gelangen können und das wird nicht möglich sein.
Dazu kann man Dichtstoffe natürlich auch nicht toxisch oder geschmacklich so einstellen, um diese doch etwas exotische Möglichkeit „Vogelfraß“ zu verhindern. Das aber wäre die einzig sichere Möglichkeit, also Geschmacks- oder Geruchseinstellung.
Zulassung
Nein, Dichtstoffe unterliegen nicht dem Geltungsbereich der DIN 18195 und sind auch für ihre bestimmungsgemäßen Einsatzbereiche nicht
zulassungspflichtig. Ausnahme: Fugen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Fassade
Fugenausbildung ohne Rundschnur
Eine Begrenzung des Dichtstoffs in der Fuge zum Fugengrund, also eine Hinterfüllung, gibt es bereits, seit es elastische Dichtstoffe
auf dem Markt gibt (seit Ende der 60er Jahre).
Allerdings hat es sich erst im Laufe der Jahre entwickelt, nichtwassersaugende, geschlossenzellige PE-Rundschnüre zu empfehlen und
in verschiedenen Normen vorzuschreiben.
Die früheren Hinterfüllungen waren lange Zeit offenzellige PU-Schnüre, Moosgummi und Sand bei Bodenfugen, getränkte und ungetränkte Schnüre aller Art, Spritzkork sowie Dichtbänder.
Das alles wurde im Laufe der Zeit weitgehend zugunsten der PE-Rundschnüre verworfen.
Eine notwendige Begrenzung in der Fugentiefe durch ein Hinterfüllmaterial wurde aus verschiedenen Gründen sehr früh erkannt:
- Materialersparnis beim Dichtstoff durch nicht zu tiefes Ausspritzen
- gleichmäßig tiefes Einbringen des Dichtstoffs ist dadurch möglich und erforderlich
- Dichtstoffschäden bei einer ohne Hinterfüllmaterial falschen Fugendimensionierung (Verhältnis von Fugenbreite und Tiefe des Dichtstoffs)
- Die DIN 18540 hat bereits 1988 geschlossenzelliges PE-Material festgelegt und vorgeschrieben.
Holzbalken an Außenwand
Zur Verfugung an Holzbauteilen geben wir ausführliche Hinweise in unserem
IVD-Merkblatt Nr.20 - Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen.
Zu Ihrer speziellen Frage gibt es unserer Meinung nach (fundiert?) zwei Dinge zu beachten:
1. Bei Holzbalkonbalken handelt es sich je nach Konstruktion um begrenzt maßhaltige
oder nicht maßhaltige Bauteile, die grundsätzlich mit elastischen, niedermoduligen
Dichtstoffen verfugt werden müssen (Klasse 25LM mit 25 % zulässiger Gesamtverformung).
2. Diese Dichtstoffe gibt es bei den Rohstoffgruppen Silikon, Acrylatdispersion,
Polyurethan und Hybrid-Dichtstoffen.
Welcher Dichtstoff-Typ zum Einsatz kommt, hängt nun wieder von der Anstrichverträglichkeit
des Dichtstoffs mit den Beschichtungs-Systemen auf den zu verfugenden Bauteilen
(Holz und/oder Putz) ab.
Auf Grund der Problematik an Holzbauteilen ist stets Rücksprache mit einem Dichtstoff-
hersteller zu empfehlen – siehe dazu alle IVD-Mitglieder unter www.ivd-ev.de.
Weitere Hinweise können Sie unserem Merkblatt Nr. 20 entnehmen.
Stahlbeton - Fertigteile
Nein, alle Baudichtstoffe entsprechen der Baustoffklasse B2 (normalentflammbar), es gibt darüber hinaus Dichtstoffe der Baustoffklasse B1 (schwer entflammbar).
Nicht brennbare Dichtstoffe gibt es nicht.
Vorgehängte Fassade
Vorgehängte Fassadenplatten sind Fassadenelemente, zwischen denen eine bewegungsausgleichende Fuge zu dimensionieren ist, die in jedem Fall elastisch verfugt werden muss.
Das gilt auch für geringere Plattengrößen.
Näheres dazu ist unserem IVD-Merkblatt Nr. 27 zu entnehmen.
Fenster
Aussführung von Anschlussfugen zwischen Fenster und Mauerwerk
- Diese Fugenbereiche werden nicht als Wartungsfugen gemäß IVD-Merkblatt Nr.15 betrachtet.
- Es ist möglich, mit spritzbaren Dichtstoffen eine schlagregendichte Fuge außen und eine luftdichte Fuge innen herzustellen.
- Die Fugenbreiten sind nach IVD-Merkblatt Nr. 9 zwischen 10mm und 30 mm einzuhalten.
- Eine Ausfüllung der Funktionsebene, also die Ebene zwischen der äußeren Abdichtung und der inneren Abdichtung, kann mit einem PUR-Montageschaum erfolgen und muss vollständig sein.
- Die Befestigung der Fensterrahmen und Rollladenschienen muss bauseits nach Vorschrift
- gewährleistet sein.
Verwendbarkeit von Montageschaum bei Fensteranschluss-Fugen
Ja, uneingeschränkt.
Die Verwendbarkeit wird in der ATV DIN 18355 geregelt.
Nähere Angaben sind in dem IVD-Merkblatt Nr.9 aufgeführt.
Feuchträume/Sanitär
Badewannenanschluss
Ablösung des Silikon-Dichtstoffs von der Haftungsfläche an der Wanne:
Löst sich der Dichtstoff von der Wanne ab (Adhäsionsschaden), kann das zwar auf eine zu große Bewegung im Fugenbereich zurückgeführt werden, ist aber auf jeden Fall ein Verarbeitungsfehler (Vorbereitung der Haftungsfläche durch Reinigung/Entfettung oder Einsatz eines Primers), da mit einem geeigneten Silikon – Dichtstoff in jedem Fall eine einwandfreie Haftung aufgebaut werden kann.
Ein Adhäsionsschaden des Dichtstoffs wird bei mangelhafter Untergrundvorbereitung auch bei zulässigen Bewegungsgrößen auftreten.
Eine übergroße Bewegung im Fugenbereich ist an der Breite des Abrissbildes festzustellen.
Optik einer Silikonfuge
Die erforderlichen Fugenbreiten beim Anschluss an Wannen und Duschtassen sind in unserem IVD-Merkblatt Nr. 3 beschrieben und aus technischen Erfordernissen festgelegt.
Die Fugenbreite hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Abstand des Sanitär-Bauteils zur Wand, Material des Sanitärbauteils, bauliche Gegebenheiten (Fliesenabstand zur Wanne), etc.
Es gilt allerdings:
Je breiter die Fuge ausgeführt wird, desto sorgfältiger muss die Fugenausbildung sein (geringe Hohlkehle, ausreichende Neigung der Abdichtung, um einen Wasserablauf zu gewährleisten).
Silikonfuge zur Wannenabdichtung
Es gibt dazu folgende Unterlagen:
1. Die Europäische Norm DIN EN 15651-3, die Sanitär-Dichtstoffe klassifiziert und
Qualitätsanforderungen festlegt.
2. Das IVD-Merkblatt Nr.3, in dem das deutsche Qualitätsniveau beschrieben wird und aus dem hervorgeht, dass es notwendig ist, den Wannenanschluss zur Wand elastisch abzudichten, um die Bewegungen abzufangen.
Diese Fuge ist eindeutig eine Bewegungsfuge und hat sowohl eine dichtende als auch eine optische Funktion.
Fugen allgemein
Fugen in Trinkwasserbehältern
Dichtstoffe für Fugen in Trinkwasserbehältern müssen nach den KTW-Richtlinien geprüft und zugelassen werden.
Ein IVD-Merkblatt zu diesem Thema existiert nicht.
Ein Einsatz in diesem Bereich sollte mit dem Dichtstoff-Hersteller abgestimmt werden.
Fugenausbildung ohne Rundschnur
Eine Begrenzung des Dichtstoffs in der Fuge zum Fugengrund, also eine Hinterfüllung, gibt es bereits, seit es elastische Dichtstoffe
auf dem Markt gibt (seit Ende der 60er Jahre).
Allerdings hat es sich erst im Laufe der Jahre entwickelt, nichtwassersaugende, geschlossenzellige PE-Rundschnüre zu empfehlen und
in verschiedenen Normen vorzuschreiben.
Die früheren Hinterfüllungen waren lange Zeit offenzellige PU-Schnüre, Moosgummi und Sand bei Bodenfugen, getränkte und ungetränkte Schnüre aller Art, Spritzkork sowie Dichtbänder.
Das alles wurde im Laufe der Zeit weitgehend zugunsten der PE-Rundschnüre verworfen.
Eine notwendige Begrenzung in der Fugentiefe durch ein Hinterfüllmaterial wurde aus verschiedenen Gründen sehr früh erkannt:
- Materialersparnis beim Dichtstoff durch nicht zu tiefes Ausspritzen
- gleichmäßig tiefes Einbringen des Dichtstoffs ist dadurch möglich und erforderlich
- Dichtstoffschäden bei einer ohne Hinterfüllmaterial falschen Fugendimensionierung (Verhältnis von Fugenbreite und Tiefe des Dichtstoffs)
- Die DIN 18540 hat bereits 1988 geschlossenzelliges PE-Material festgelegt und vorgeschrieben.
Optik der Fugenausführung
a. die Ebenheit der Fugenoberfläche stark ungleichmäßig
b. die Ansätze insbesondere in den Kreuzpunkten stark sichtbar
Wir bitten um Information über die Oberflächenbeschaffenheit von abgedichteten Fugen.
Gibt es eine Vorschrift oder Informationen wie die Oberfläche einer Abdichtung nach der Verarbeitung aussehen muss?
Welche Unebenheiten werden akzeptiert (z. B Luftblasen)?
Eine Technische Richtlinie oder Vorschrift zur Optik der Dichtstoffoberfläche gibt es nicht.
Folgende grundsätzliche Beschaffenheit ist allerdings in den Richtlinien der Dichtstoff-Hersteller festgelegt:
- Der Dichtstoff muss blasenfrei sein
- Die Dichtstoffränder müssen gleichmäßig und parallel verlaufen
- Die Tiefe des Dichtstoffs muss gleichmäßig sein, das schließt auch eine zu starke Welligkeit (Vertiefungen) der Oberfläche aus
- Kreuzungspunkte müssen ansatzfrei sein, da Überlappungen, wenn nicht nass in nass gearbeitet wird, zu Haftungsstörungen führen können.
Überstreichbarkeit
1. Grundsätzlich gilt die technische Aussage, dass ein elastischer Dichtstoff bzw. ein Dichtstoff, dessen Dehnvermögen größer ist als das des Anstrichsystems, nicht vollflächig überstrichen werden darf (BSF-Merkblatt Nr.23).
Diese Aussage bezieht sich auf die Eigenschaft des Dichtstoffs und nicht auf das Anwendungsgebiet.
2. Wird ein Dichtstoff vollflächig überstrichen, muss er das Prüfverfahren A 3 der DIN 52452-4 bestehen.
Das sieht vor, dass der Dichtstoff im überstrichenen Zustand einer Prüfdehnung unterworfen wird.
Diese Prüfdehnung bezieht sich nicht auf die zu erwartende Bewegung in der Fuge (nach DIN 18545, Gruppe B bis zu ca. 5 %), sondern auf die im Technischen Datenblatt ausgewiesene ZGV (also bei diesem fraglichen elastischen Dichtstoff, der ja auch die Anforderungen der DIN18545, Gruppe E, erfüllt 25 %).
Bei dieser Prüfdehnung darf der Lack keine Rissbildung zeigen.
3. Schäden am Lack sind im Übrigen immer zu erwarten, da die Oberfläche des Dichtstoffs mechanisch belastet wird (Reinigungsvorgänge), sodass ein vollflächiges Überstreichen äußerst problematisch ist.
4. Die Aussage, dass ein elastischer Silikon-Dichtstoff in der Glasversiegelung bis zur Beanspruchungsgruppe B überstrichen werden darf, geht von der Annahme aus, dass hier nur 5% Bewegung zu erwarten sind.
Diese Annahme berücksichtigt aber ebenfalls nicht die mechanische Belastung der Dichtstoff- bzw. der Lackoberfläche durch mechanische Belastungen u. ä..
Luftdichte Abdichtungen
Dach - luftdichte Abdichtung
Aus dem IVD-Merkblatt Nr. 19-2 geht hervor, dass es grundsätzlich möglich ist, Innenfugen mit spritzbaren Dichtstoffen luftdicht auszuführen, es gibt also mit dem Einsatz von spritzbaren Dichtstoffen eine dauerhafte Abdichtung gemäß DIN 4108-7.
So viel zur Grundsatzfrage, nähere Einzelheiten sind im IVD-MB 19-2 aufgeführt.
Ob in speziellen Fällen ein spritzbarer Dichtstoff zum Einsatz kommen kann oder ein anderes Abdichtungssystem geeignet ist, müsste gegebenenfalls vor Ort entschieden werden.
Rigipsplatten - Luftdichtheit
Grundsätzlich ja, alles Nährere zu den Abdichtungssystemen und zur Beachtung der Verarbeitungsvorschriften findet man im
IVD-Merkblatt Nr. 19 - 2.
Naturstein
Abdichtung von Naturstein-Fensterbänken
Wenn ein elastischer Dichtstoff fachgerecht eingesetzt wird (korrekte Fugendimensionierung, also richtiges Verhältnis zwischen Dichtstofftiefe und Fugenbreite/geschlossenzelliges Hinterfüllmaterial), ist das aus unserer Sicht vollkommen ausreichend.
Eine zusätzliche Maßnahme ist meiner Meinung nach nicht erforderlich.
Betonstein - Mauer - Fuge
Ummantelte Betonsteine sollten nicht in einer einzigen fugenlosen Länge verbaut werden, da eine temperaturbedingte Bewegung zu erwarten ist.
Wir schlagen vor, im Abstand von mindestens zwei Metern eine Fuge von mindestens 10 mm Breite elastisch abzudichten, z.B. mit einem
PUR- oder Hybriddichtstoff.
Auf die Verträglichkeit des Dichtstoffs mit der Granitummantelung ist zu achten, evtl. muss ein Naturstein-Silikon eingesetzt werden (dazu unbedingt den Hersteller fragen).
Dreiflankenhaftung
Ist eine Dreiecksfuge mit Dreiflächenhaftung möglich?
Nach DNV - Merkblatt 1.3, Massivstufen und Treppenbeläge außen, sind die Fugen zwischen Trittplatte und Stoßtritt als Mörtelfugen auszubilden.
Nach DIN 18332, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen - Naturwerksteinarbeiten - ist diese Fuge (zwischen Setz- und Trittstufe) unter Punkt 3.4 Bewegungsfugen auch nicht definiert.
Ein nachtägliches dauerelastisches Verfugen könnte man als Anschlussfuge im Eckbereich wie nach IVD - Merkblatt Nr. 3 nach Abschnitt 4.2.3 ansehen.
Da hierbei in der Regel nur geringe Fugenbewegungen auftreten, kann die Ausführung als Dreiecksfuge erfolgen.
Bauphysikalisch besser, aber auch wesentlich aufwändiger, wäre eine Ausführung als Rechtecksfuge.
Eine Dreiecksfuge mit einer Dreiflächenhaftung ist nur in Ausnahmefällen bei Anschlüssen mit nicht signifikanter
Bewegung zulässig.
Naturstein - Silikon schwerentflammbar
Nein, diese Kombination gibt es nicht, alle Naturstein-Silicone haben lediglich die Baustoffklasse B2 (normalentflammbar). Silikone mit der Baustoffklasse B1 gibt es, sie sind aber nicht universell mit den Natursteinen verträglich.
Wassergefährdende Stoffe - Tankstellen
Bodenfugendimensionierung an Tankstellen
Die erforderliche Fugenbreite und Tiefe des einzubringenden Dichtstoffs ist in unseren zuständigen IVD-Merkblättern Nr. 1 und Nr. 6 festgelegt und beschrieben.
Diese Vorgaben sind einzuhalten.
Fugen an VAwS-Flächen
(z. B. SIKA Tank) verschlossen worden sind.
Gibt es hierfür Prüfverfahren?
Uns sind nur die in den Zulassungsgrundsätzen beschriebenen Systeme mittels Rad oder Kugelstab bekannt.
Fugenabdichtung im Industriebereich
Der Besorgnisgrundsatz gemäß § 62 WHG gilt immer.
Wenn im Industriebetrieb mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, sind diese Flächen unter Berücksichtigung der auftretenden Chemikalien, deren Konzentration und der Zeit bis zu deren schadloser Beseitigung, mit Dichtstoffen zu verfugen, welche den Zulassungskriterien des DIBt entsprechen und bauaufsichtlich zugelassen sind.
Die Wassergefährdungsklassen der Chemikalien sind behördlich geregelt. Die genauen Anforderungen an die Anlagen sind in den VAwS der einzelnen Bundesländer festgelegt.
Außerhalb dieser sogenannten WHG-Anlagen gibt es keine allgemeingültigen Anforderungen, von branchentypischen Anforderungen abgesehen (z. B. Trinkwasser, etc.).
Fugen müssen natürlich ihrem konstruktiven Zweck entsprechen, Bewegungen angrenzender Bauteile zu ermöglichen und dabei z. B. das unerwünschte Eindringen von Feuchtigkeit oder Schmutz zu verhindern.
Wenn im Betrieb Chemikalien z.B. in Verpackungen bewegt werden, die auch für den normalen Transport zugelassen sind, gibt es keine Einschränkungen. Auch nicht, wenn z.B. Reinigungsmittel in Gebrauchkonzentration verwendet werden, deren Lagerung in großen Mengen als Konzentrat durchaus gefährdungsrelevant ist.
Es liegt natürlich in der Sorgfaltspflicht des Betreibers, verwendete Stoffe auf deren Verträglichkeit mit Dichtstoffen hin zu überprüfen.
Bei der Auswahl des Dichtstoffes sollten die Anforderungen an ihn genau definiert werden. Zum Beispiel die zulässige Gesamtverformung, die UV-Beständigkeit, die Verträglichkeit mit Reinigungsmitteln, usw.
Dafür stehen dem Anwender die Mitgliedsfirmen des INDUSTRIEVERBANDES DICHTSTOFFE im Rahmen ihrer Qualitätssicherung natürlich gern als Ansprechpartner zur Verfügung.
Geltungsbereich im IVD-Merkblatt Nr. 6
Das Merkblatt ist natürlich auf dem derzeitigen Stand verbindlich. Der Abschnitt 0 bezieht sich auf die Qualitätsanforderungen der EN 15651, welche zukünftig europaweit gelten werden.
Die Anforderungen an Dichtstoffe in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gehen ohnehin darüber hinaus.
In den Merkblättern weisen wir mit dem Abschnitt 0 darauf hin, dass die Mitglieder des IVD bereits jetzt die zukünftigen europäischen Anforderungen übertreffen, die also unser Qualitätsmaßstab ist!
Anpassungen sind jederzeit zu erwarten. Z.B. werden keine europäischen technischen Zulassungen ETA mehr erteilt werden, sondern es wird europäische Rahmenregelungen und nationale Präzisierungen, wahrscheinlich durch abZ, geben. Das ändert aber nichts an den technischen Anforderungen.
Kiwa - Schulungen im WHG-Bereich
Grundsätzlich müssen Sie für Verfugungsarbeiten im WHG-Bereich durch eine anerkannte Sachverständigenorganisation überwacht werden, geeignete Verarbeitungsgeräte und geschultes Personal vorweisen können.
Die Schulung zum WHG-Fachbetrieb wird in der Regel durch die Sachverständigenorganisation durchgeführt.
Da Sie grundsätzlich durch den Hersteller des von Ihnen verwendeten Dichtstoffes in die Verwendung dessen eingewiesen sein müssen, empfiehlt es sich dafür, sich an diesen zu wenden.
Planung von Tankstellen
Als allgemein anerkannte Regel der Technik für Tankstellen gilt das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 781 "Tankstellen für Kraftfahrzeuge" (TRwS 781).
Für die Bemessung der Ortbetonfläche gilt der Abschnitt 5.1.2.2, "Bemessung".
Zu den Fugen wird unter Abschnitt 5.1.5.2 gesagt:
Die Fugenausbildung und das Fugenmaterial sind geeignet, wenn die Fugendichtstoffe den Zulassungsgrundsätzen "Fugenabdichtungssysteme in LAU-Anlagen, Teil1 -Fugendichtstoffe" entsprechen und der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis für die entsprechenden Medien erbracht wird.
Dieser wird mit der Europäischen Technischen Zulassung (z.B. ETA-07/0124, Anlage) erbracht.
Die Fugenbreite ist für den befahrbaren Bereich auf 10-20 mm festgelegt. Ensprechend der zulässigen Gesamtverformung des Fugendichtstoffes (i.d.R. 25% der Fugenbreite) müssen die Betonfelder bemessen werden.
Wartungsfugen
Wartungsfugen
Grundsätzlich gibt es keine generelle Aussage zu der Thematik „Wartungsfuge“.
In der Rechtssprechung wird in der Regel auf den jeweiligen Anwendungsfall und die zu Grunde liegende Ausschreibung zurück gegriffen.
Umfassende Informationen zu diesem Thema können Sie nachlesen auf der Web-Site des IVD unter:
www.ivd-ev.de
- Publikationen
- Sonderdruck Expertengespräch „Wartungsfugen“
- Im gewerblichen bzw. öffentlichen Bereich ist es den Vertragspartnern freigestellt und ist eine technische Empfehlung, einen Wartungsvertrag abzuschließen.
- Im privaten Bereich ist es sinnvoll, dem Nutzer Pflegehinweise an die Hand zu geben, mehr ist nicht zu erwarten.
Im IVD-Merkblatt Nr. 15 sagen wir:
- Dass im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen eine Wartungspflicht vorliegt (Punkt 4.1)
- Dass Fugen der Geltungsbereiche der Merkblätter 1 und 3 Wartungsfugen sind (Punkt 4.2 bzw. 4.3)
- Dass nur Fugenbereiche, die unter Punkt 5 aufgeführt sind, keiner Wartung bedürfen.
Wartungsvertrag
dass diese in regelmäßigen Abständen überprüft werden müssen.
Dieser jedoch beruft sich auf die Gewährleistung und argumentiert damit, dass er dann eine Wartung nicht braucht.
Gibt es eine rechtliche Grundlage dafür, dass eine Wartungsfuge mit einem Wartungsvertrag verbunden ist?
1. Bei Fugen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (geltende technische Regelwerke s. IVD-Merkblatt Nr.15) ist ein Wartungsvertrag vorgeschrieben.
2. Handelt es sich nicht um derartige Fugenbereiche, ist der Abschluss eines Wartungsvertrages auf freiwilliger Basis zwischen den Parteien abzuschließen.
3. Ein Wartungsvertrag ist im Übrigen völlig unabhängig von einer Gewährleistung oder einem Gewährleistungszeitraum.
Er soll unabhängig davon bei den stark belasteten, als Wartungsfugen deklarierten, Bereichen, sicherstellen, dass keine frühzeitige Schädigung der abgedichteten
Fuge auftritt, bzw. eine frühzeitige Schädigung rechtzeitig erkannt wird, um den Schaden gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Eine derartige frühzeitige Schädigung sollte vom Bauherrn nicht auf den Dichtstoff bzw. die handwerkliche Ausführung bezogen werden, wie das bei dem Kunden
hier der Fall zu sein scheint, sondern in erster Linie auf die täglichen Nutzungsbedingungen.
Eine frühzeitige Erkennung eines beginnenden Schadens oder deren Vermutung ist insbesondere dem Handwerker zuzutrauen, also sollte das (als Empfehlung) vom Bauherrn genutzt werden.
Ein freiwilliger Wartungsvertrag sollte also zusätzlich zu einer gesetzlichen Gewährleistung aus o.g. Gründen abgeschlossen werden.
IVD Praxishandbuch Dichtstoffe
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Deutsche Version zur Zeit ausverkauft.
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