3 Bemerkungen

Mögliche Gründe für das Überstreichen einer Bewegungsfuge können sein:
  • Der Auftraggeber verlangt aus optischen Gründen ein vollflächiges Überarbeiten, um die Fugen der Umgebungsfläche anzupassen.
  • Der ausführende Betrieb überarbeitet die Fugen einfach mit, um sich Abklebearbeiten zu ersparen.
  • Der passende Farbton des Dichtstoffs ist nicht lieferbar.
  • Der Anbieter des Dichtstoffs macht pauschale Aussagen, die ein vollflächiges Überstreichen nicht klar ausschließen.

Ein vollflächiges Überstreichen von bewegungsausgleichenden Dichtstoffen ohne eine konkrete Prüfung und/oder Empfehlung des Dichtstoff- sowie Beschichtungs-Herstellers ist eine nicht bestimmungsgemäße Anwendung der Beschichtung. Ausnahme ist, der Anwender verwendet als Überstrich ein vom Hersteller empfohlenes Beschichtungssystem (ggf. mit Grundierung), welches in Kombination mit dem Dichtstoff der DIN 52452-4 (A3) genügt.
 
Lt. DIN 18363 - Maler- und Lackiererarbeiten - Beschichtungen - hat der Auftragnehmer den Untergrund daraufhin zu prüfen, ob dieser für die Durchführung der Leistung geeignet ist. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Bedenken unverzüglich schriftlich mitzuteilen (siehe VOB Teil B - DIN 1961 - § 4, Nr. 3).
 
Kein Dichtstoff darf bedenkenlos überstrichen werden. Das gilt grundsätzlich für alle Rohstoffgruppen (Acrylatdispersion, Hybrid-Polymer, Polyurethan, Silikon und Polysulfid) und alle Anwendungen. Beispiele hierfür sind: Außenwandfugen, Anschlussfugen von Fenstern und Außentüren, Glasversiegelungen, Fugen im Trockenbau etc.
 
Die Begriffe im Zusammenhang mit der Verträglichkeit zwischen Dichtstoff und Beschichtung und der Überstreichbarkeit von Dichtstoffen werden in der DIN 52460 Fugen- und Glasabdichtungen - Begriffe, definiert. Die Verträglichkeit bei Kontakt zwischen Dichtstoff und Beschichtung wird nach DIN 52452-4, Prüfung von Dichtstoffen für das Bauwesen Verträglichkeit der Dichtstoffe Verträglichkeit mit Beschichtungssystemen, geprüft und bewertet.
 
Anstrichverträglichkeit und Überstreichbarkeit beschreiben hierbei unterschiedliche Sachverhalte. 

Herausgeber:
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