13 Begriffe

Anschlussfuge
Nach DIN 52460 die Fuge zwischen unterschiedlichen Bauteilen.

Anstrichverträglichkeit
Nach DIN 52460 ist das ein Dichtstoff, der bei Abdichtung auf mit Anstrichmitteln beschichteten Bauteilen keine schädigenden Wechselwirkungen mit dem Anstrich oder den angrenzenden Bauteilen zeigt.
Dies gilt in gleicher Weise auch für einen nachfolgenden Anstrich der Bauteile, wobei das Anstrichmittel auf 1 mm im Randbereich der Fuge begrenzt werden muss.
Eine Prüfung erfolgt nach DIN 52452-4, Prüfmethoden A1 und A2.

Bewegungsfuge
(auch Bauteilfuge) ist die Fuge zwischen Bauteilen von gleichartigem Material oder gleichartiger Funktion.

Elastisch
Eigenschaft eines Dichtstoffs/Montageklebstoffs, sich aufgrund von auftretenden Bewegungen im Fugenbereich reversibel zu verformen.
Ein elastischer Dichtstoff/Montageklebstoff verändert unter Einwirkung von Kraft seine Form und nimmt nach Beendigung der Krafteinwirkung seine ursprüngliche Form vollständig oder überwiegend wieder an (siehe Abbildung 5).

Abbildung 5
Elastisches Verhalten: gestaucht / gedehnt


Fuge
Nach DIN 52460 ist das der beabsichtigte oder toleranzbedingte Raum zwischen Bauteilen.
Sie muss im Vorfeld sorgfältig geplant, ausgeschrieben oder den bestehenden Regelwerken entnommen werden.

Haftvermittler (Primer)

Flüssiges Material zur Oberflächenbehandlung der Haftflächen, das vor dem Einbringen des Dichtstoffs/Klebstoffs aufgebracht wird, um dessen Haften sicherzustellen.

Plastisch
Eigenschaft eines Dichtstoffs, sich nach einer Verformung nicht oder nur in geringem Maße zurückzuverformen (siehe Abbildung 6)

Abbildung 6
Plastisches Verhalten: gestaucht / gedehnt


Selbsthaftung
Ein Abdichtungsmaterial wird als selbsthaftend bezeichnet, wenn eine einwandfreie, dauerhafte Haftung auf den bestimmungsgemäßen Haftflächen ohne einen zusätzlichen Haftvermittler (Primer) erreicht wird.
Eine Selbsthaftung ohne weitere Einschränkung gilt demgemäß für alle empfohlenen
Baustoffe.

Spritzbarer Dichtstoff
Nach DIN EN 26927 der Stoff, der als spritzbare Masse in eine Fuge eingebracht wird und sie bewegungsausgleichend abdichtet, indem er aushärtet und an geeigneten Flächen in der Fuge haftet.

Stoß/Stoßfuge
Bereich, in dem Einzelelemente stumpf aufeinanderstoßen.
Wird eine Stoßfuge mit spritzbaren Dichtstoffen abgedichtet, ist auf eine vorgeschriebene Fugendimensionierung zu achten.
Die Mindestfugenbreite sollte dabei 6 mm nicht unterschreiten.

Überlappung/Überlappungsfuge
Bereich, in dem Werkstoffe oder Materialien übereinander angeordnet sind.
Eine Überlappung ist eine Überschneidung zweier Materialien im Stoßbereich (z.B. bei Metallprofilen). Das Überlappungsmaß ist u.a. abhängig von der entsprechenden Fügetechnik (Verklebung, lose Verlegung, etc.).

Abbildung 7
Überlappungsfuge


Verträglichkeit mit angrenzenden Baustoffen
Die Verträglichkeit eines Abdichtungsmaterials ist gegeben, wenn keine Veränderungen, z.B. Bindemittelabwanderungen, Verfärbungen, Korrosion am Material und/oder der bestimmungsgemäß vorliegenden Haftflächen sowie dem angrenzenden Baustoff auftreten. Die Verträglichkeit der einzelnen Abdichtungsmaterialien kann nach DIN 52452-1 geprüft und beurteilt werden.

Wartungsfuge
Nach DIN 52460 ist das eine chemischen und/oder physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und ggf. erneuert werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden.

Wartungsvertrag
In einem Wartungsvertrag wird vereinbart, dass der Auftragnehmer nach erfolgter Absprache mit dem Auftraggeber oder dem Bauherrn eine regelmäßige Begehung gegen Berechnung vornimmt. Die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung. Diese Maßnahme dient der Erhaltung der Fuge und ihrer Funktionssicherheit. Ein Muster-Wartungsvertrag ist beim Industrieverband Dichtstoffe e.V. erhältlich.

Zulässige Gesamtverformung

Unter der Zulässigen Gesamtverformung (ZGV) versteht man den Verformungsbereich (Gesamtheit von Dehnung, Stauchung, Scherung), innerhalb dessen ein spritzbarer Dichtstoff seine Funktionsfähigkeit beibehält. In DIN EN ISO 11600 wird in diesem Zusammenhang von Bewegungsvermögen gesprochen, in DIN EN 15651 von Bewegungsaufnahmevermögen.

Herausgeber:
IVD INDUSTRIEVERBAND DICHTSTOFFE E.V.
Sohnstraße 65
D-40237 Düsseldorf
Fon: +49 211 6707-825
Fax: +49 211 6707-975
e-Mail: info[at]ivd-ev[.]de

© Text und Zeichnungen HS Public Relations Verlag und Werbung GmbH
Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und sonstige Verwendung in allen Medien – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung.
Rechtliche Ansprüche können aus diesem Onlineangebot nicht abgeleitet werden.

<b>IVD Praxishandbuch Dichtstoffe</b><br />Das Standard-Nachschlagewerk rund um das Thema Dichtstoffe.<br />IVD Praxishandbuch Dichtstoffe
Das Standard-Nachschlagewerk rund um das Thema Dichtstoffe.

Deutsche Version zur Zeit ausverkauft.

Zur Anmeldung abdichten.de-Newsletter abdichten.de-Newsletter
Der Newsletter rund um das Thema Dichten und Kleben am Bau. Alle Informationen permanent aktuell für Sie.

Zur Anmeldung abdichten.de-Newsletter

© 2024 - www.abdichten.de