9 Wartung von Fugenabdichtungen
Das setzt eine regelmäßige Überprüfung aller Fugenbereich e durch Begehung und Besichtigung voraus.
Eine sog. Inspektion ist die Beurteilung der Oberflächen und Randbereiche aller Bewegungs-/und Anschlussfuge n sowie Durchdringungen durch in Augescheinnahme (Verfärbung en, Versprödungen, Rissbildung en, Volumenänderungen) und ggf. stichprobenartige Prüfung des Dichtstoffs sowie der Fugenrandbereiche (Verhärtungen, Haftungsmängel an den Fugenflanke n).
Der Umfang der Maßnahmen ist in erster Linie abhängig von den witterungsbedingten und bewegungsabhängigen Belastungen, denen die einzelnen Fugenbereiche ausgesetzt sind.
Eine regelmäßige Inspektion und Wartung des Daches unterliegt dem Verantwortungsbereich des Eigentümers.
Da die Beurteilung der abgedichteten Fugen eine spezielle Sachkenntnis voraussetzt, wird empfohlen, mit einem Fachbetrieb einen sog. Wartungsvertrag abzuschließen.
Der Fachbetrieb dokumentiert die Ergebnisse seiner regelmäßigen Untersuchungen schriftlich und meldet beginnende Schäden an, um ggf. Sofortmaßnahmen vorzuschlagen.
Das Ziel eines Wartungsvertrages mit dem Fachbetrieb ist es, durch Feststellung des Zustands der Abdichtung einem Schaden rechtzeitig vorzubeugen, um Reparaturkosten zu verringern und Bauschäden zu vermeiden.
Rechtzeitige Pflege und ggf. Austausch einzelner schadhafter Fugenbereiche führen zu einer Minimierung der Sanierung skosten.
Die Wartungsintervalle können zwischen den Vertragspartnern individuell vereinbart werden.
Empfohlen wird ein Zeitrahmen von 1 bis 2 Jahren.
In Abhängigkeit von Alter der Fugenabdichtung, der Konstruktion und ggf. einer exponierten Lage, kann auch ein geringerer Zeitabstand vereinbart werden.
Der IVD INDUSTRIEVERBAND DICHTSTOFFE E.V. bietet dazu das Muster eines Wartungsvertrages unter www.abdichten.de an.
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