1 Vorwort
Eine Fuge ist nach DIN 52460 der beabsichtigte oder toleranzbedingte Raum zwischen Bauteile n. Sie muss im Vorfeld sorgfältig geplant, ausgeschrieben oder den bestehenden Regelwerken entnommen werden. Das Abdichten ist das Verschließen der Fuge. Dies kann mit bewegungsausgleichenden spritzbaren Dichtstoffen, Dichtungsbändern und -folien erfolgen.
Als entsprechende Normen liegen folgende Regelwerke vor:
- DIN EN ISO 11600
- DIN EN 15651 1-5 sowie die darin zitierten Normen.
Darüber hinaus kann eine Klassifizierung von Dichtstoffen auch vorgenommen werden nach den Anwendungsgebieten, dem elastischen/plastischen Verhalten und der Zulässigen Gesamtverformung (ZGV), welche auch als Bewegungsvermögen bezeichnet wird.
Der Sinn von Klassifizierungen liegt darin, dem Anwender auf leicht verständliche Weise Grundinformationen über einen Dichtstoff zu vermitteln.
Zur Beschreibung von Dichtstoffen werden in der Praxis häufig neben den Begriffen elastisch und plastisch auch Hilfsbezeichnungen wie z.B. dauerelastisch, weichelastisch, hartelastisch oder dauerplastisch verwendet. Diese Begriffe sind unzulässig und führen zu Verwirrung des Anwenders. Im ursprünglichen IVD-Merkblatt Nr. 2 (Ausgabe März 1999) hat der Technische Arbeitskreis im IVD daher die beiden Begriffe elastisch und plastisch durch die Bezeichnungen elastoplastisch und plastoelastisch ergänzt.
Die Charakterisierung von Dichtstoffen als elastisch, plastisch, elastoplastisch und plastoelastisch, als auch die Verknüpfung der genormten Prüfmethode für die Bestimmung des Rückstellvermögen s mit der durch langjährige praktische Erfahrung ermittelten Zulässigen Gesamtverformung, hat sich bewährt. Sie wurde aber vorwiegend nur auf dem deutschen Markt verwendet.
Durch die Einführung der DIN EN 15651 und den darin verwendeten Klassifizierungen von Dichtstoffen ergibt sich die Notwendigkeit, dieses Klassifizierungssystem zu übernehmen. Die DIN EN 15651 beeinflusst dabei auch den Umfang anderer bestehender Normen, wie z. B. die DIN 18545-2 "Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen" und die DIN 18540 "Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fuge ndichtstoffen".
Dabei bleiben nur die Teile der deutschen Normen (als Restnormen) bestehen, die nicht Inhalt der DIN EN 15651 sind.
Mit dem Ende der Koexistenzphase am 30. Juni 2014 werden die harmonisierten Teile der DIN EN 15651 für betroffene Dichtstoffe verpflichtend und bedingen die CE-Kennzeichnung gemäß der Bauproduktenrichtlinie (ab 01.Juli 2014).
Ziel des Merkblattes ist es, eine allgemein gültige Übersicht für Dichtstoffe darzustellen, welche die bestehenden Normen und Kennzeichnungsvorschriften berücksichtigt und darüber hinaus den Zusammenhang zwischen zulässiger Gesamtverformung, Dichtstofftyp und den vom Dichtstoff zu erfüllenden Anforderungen regelt.
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