12 Begriffe
Nach DIN 52460 die Fuge zwischen unterschiedlichen Bauteile n. Anschlussfugen können ebenfalls als Bewegungsfuge betrachtet werden.
Anstrich verträglichkeit
Nach DIN 52460 ist ein Dichtstoff, der bei Abdichtung auf mit Anstrichmitteln beschichteten Bauteilen keine schädigenden Wechselwirkungen mit dem Anstrich oder den angrenzenden Bauteilen zeigt.
Dies gilt in gleicher Weise auch für einen nachfolgenden Anstrich der Bauteile, wobei das Anstrichmittel auf 1 mm im Randbereich der Fuge begrenzt werden muss.
Eine Prüfung erfolgt nach DIN 52452-4, Prüfmethoden A1 und A2.
Bewegungsfuge
Die Bewegungsfuge (auch Bauteilfuge ) ist die Fuge zwischen Bauteilen von
gleichartigem Material oder gleichartiger Funktion.
Elastisch
Eigenschaft eines Dichtstoffs/Montageklebstoff s, sich aufgrund von auftretenden Bewegungen im Fugenbereich reversibel zu verformen.
Ein elastischer Dichtstoff/Montageklebstoff verändert unter Einwirkung einer Kraft seine Form und nimmt nach Beendigung der Krafteinwirkung seine ursprüngliche Form vollständig oder überwiegend wieder an.
Nach DIN 52460 der beabsichtigte oder toleranzbedingte Raum zwischen Bauteile n.
Sie muss im Vorfeld sorgfältig geplant, ausgeschrieben oder den bestehenden Regelwerken entnommen werden.
Haftvermittler (Primer )
Flüssiges Material zur Oberflächenbehandlung der Haftflächen, das vor dem Einbringen des Dichtstoffs/Montage-Klebstoff s aufgebracht wird, um dessen Haftung sicherzustellen.
Plastisch
Eigenschaft eines Dichtstoffs, sich nach einer Verformung nicht oder nur in geringem Maße zurückzuverformen.
Ein Abdichtung smaterial wird als selbsthaftend bezeichnet, wenn eine einwandfreie, dauerhafte Haftung auf den bestimmungsgemäßen Haftflächen ohne einen zusätzlichen Haftvermittler (Primer ) erreicht wird.
Eine Selbsthaftung ohne weitere Einschränkung gilt demgemäß für alle empfohlenen Baustoffe .
Spritzbarer Dichtstoff
Nach DIN EN 26927 ein Stoff, der als spritzbare Masse in eine Fuge eingebracht wird und sie bewegungsausgleichend abdichtet, indem er aushärtet und an geeigneten Flächen in der Fuge haftet.
Stoß/Stoßfuge
Bereich, in dem Einzelelemente stumpf aufeinanderstoßen.
Wird eine Stoßfuge mit spritzbaren Dichtstoffen abgedichtet, ist auf eine vorgeschriebene Fugendimensionierung zu achten.
Die Mindestfugenbreite sollte dabei 6 mm nicht unterschreiten.
Überlappung/Überlappungsfuge
Bereich, in dem Werkstoffe oder Materialien übereinander angeordnet sind.
Eine Überlappung ist eine Überschneidung zweier Materialien im Stoßbereich (z.B. bei Metallprofilen). Das Überlappungsmaß ist u.a. abhängig von der entsprechenden Fügetechnik (Verklebung, lose Verlegung, etc.).
Die Verträglichkeit eines Abdichtung smaterials ist gegeben, wenn keine Veränderungen, z.B. Bindemittelabwanderung en, Verfärbung en, Korrosion am Material und/oder der bestimmungsgemäß vorliegenden Haftflächen sowie dem angrenzenden Baustoff auftreten. Die Verträglichkeit der einzelnen Abdichtungsmaterialien kann nach DIN 52452-1 geprüft und beurteilt werden (siehe auch Tabelle 9).
Wartungsfuge
Nach DIN 52460 eine chemischen und/oder physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge , deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und ggf. erneuert werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden.
Wartungsvertrag
In einem Wartungsvertrag wird vereinbart, dass der Auftragnehmer nach erfolgter Absprache mit dem Auftraggeber oder dem Bauherrn eine regelmäßige Begehung gegen Berechnung vornimmt. Die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung. Diese Maßnahme dient der Erhaltung der Fuge und ihrer Funktionssicherheit. Ein Muster-Wartungsvertrag ist beim Industrieverband Dichtstoffe e.V. unter www.abdichten.de erhältlich.
Zulässige Gesamtverformung
Unter der Zulässigen Gesamtverformung (ZGV) versteht man den Verformungsbereich (Gesamtheit von Dehnung , Stauchung , Scherung), innerhalb dessen ein spritzbarer Dichtstoff seine Funktionsfähigkeit beibehält. In DIN EN ISO 11600 wird in diesem Zusammenhang von Bewegungsvermögen gesprochen.
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