11 Wartung und Pflege
Siehe auch „Wartungsfuge“ in DIN 52460, sowie VOB DIN 1961 § 4 – Ausführung – Abs. Nr. 3 und § 13 – Gewährleistung – Abs. Nr. 3.
Hierzu gehören auch Fugenabrisse aufgrund von Estrichschüsselungen, übermäßiger Beanspruchung sowie Veränderungen durch UV-Strahlen oder Algen- und Schimmelpilzbewuchs.
Zusätzliche Belastungen sind gegeben, wenn mit permanent auftretenden und schwer kontrollierbaren chemischen Beanspruchungen (Wasser, Reinigungsmittel, ungeeignete Lösemittel, Ablagerungen von Schmutz) und/oder ständigen mechanischen Beanspruchungen (Reinigung, Begehen, Befahren) zu rechnen ist.
Dadurch verursachte Mängel berechtigen nicht zur Reklamation, da diese im Rahmen der handwerklichen Leistungen nicht zu verhindern sind.
Eine permanente Überprüfung der Fuge erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, durch den Bauherrn, Betreiber oder deren Beauftragten. Ein Wartungsvertrag oder eine permanente Kontrolle durch den Auftragnehmer besteht hierdurch nicht. Entstehende Sanierung skosten sind durch den Bauherrn zu begleichen („Sowieso-Kosten“).
Der Abschluss eines Wartungsvertrages wird vom Industrieverband Dichtstoffe e.V. ausdrücklich empfohlen.
Der IVD stellt dazu unter www.abdichten.de ein Muster eines Wartungsvertrages zur Verfügung.
Wird in einem Bereich (z.B. in Wohnräumen) aufgrund einer nur geringen Anzahl von Laufmetern und geringen Belastungen von einem Wartungsvertrag abgesehen, wird empfohlen, wichtige Pflegehinweise für den eingebauten Dichtstoff und die Fugenrandbereiche vom ausführenden Betrieb an den Bauherren weiterzugeben, um Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung der Fugenabdichtung vorzubeugen.
Diese Pflegehinweise sollten folgende wichtige Punkte beinhalten:
- Hinweise auf die Nutzung, z.B. Einwirkung von Schmutz, Wasser, Feuchtigkeit , chemischer Belastung usw. nur im unbedingt erforderlichen zeitlichen Rahmen
- Art und Anwendungskonzentration von Reinigern
- Art des Reinigerauftrages, Einwirkzeiten, Einwirktemperaturen
- Reinigungsintervalle, mit und ohne Reiniger
- Hinweis auf Erfordernis der restlosen Entfernung der Reinigungsmittel von der Dichtstoffoberfläche nach der Reinigung (nachwaschen, trocknen usw.)
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