Grundsatz:
Für vorkomprimierte und imprägnierte Fugendichtungsbänder und Multifunktionsdichtungsbänder, im Folgenden Fugendichtungsbänder und Multifunktionsdichtungsbänder genannt, gibt es keine harmonisierte Europäische Norm. Damit unterliegen diese Produkte nicht der Europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO - früher Bauproduktenrichtlinie).
Verbindliche Planungsvorgaben und/oder Anforderungen finden sich in anderen Regelwerken wie z.B. der DIN 18542 oder dem Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierung.
Das IVD-Merkblatt Nr. 26-1 beschreibt deshalb die wesentlichen Merkmale, Eigenschaften und Empfehlungen zur Verarbeitung von Fugendichtungsbändern und Multifunktionsdichtungsbändern, um Planern und Anwendern die vielfältigen Einsatzgebiete sowie die notwendigen Anwendungsgrenzen aufzuzeigen. Eine Fuge ist nach DIN 52460 der beabsichtigte oder toleranzbedingte Raum zwischen Bauteilen. Sie muss im Vorfeld sorgfältig geplant, ausgeschrieben oder den bestehenden Regelwerken entnommen werden. Das Abdichten ist das Verschließen der Fuge. Dies kann mit bewegungsausgleichenden spritzbaren Dichtstoffen, Dichtungsbändern und -folien oder -profilen erfolgen.
Insbesondere geht es in diesem Merkblatt um die Auswahlkriterien und Anforderungen von Fugendichtungsbändern und Multifunktionsdichtungsbändern bei der Abdichtung von Fenster- und Fassadenfugen.
Das Merkblatt behandelt die Abdichtung von Anschluss- und Bewegungsfugen zwischen Fenster bzw. Außentüren und deren angrenzenden Bauteile, sowie die Abdichtung von Anschluss- und Bewegungsfugen in der Fassade mit Fugendichtungsbändern/Multifunktionsdichtungsbändern, auch „Dichtbänder aus Schaumkunststoff“ bzw. „Kompribänder“ genannt.
Das Merkblatt gilt nicht für andere Abdichtungssysteme, wie z. B. spritzbare Dichtstoffe, Bauabdichtungsfolien und andere Dichtungsbänder.
Für die fachgerechte Abdichtung von Anschluss- und Bewegungsfugen (Dehnfugen) steht mittlerweile eine Reihe von verschiedenen Produkten zur Verfügung.
Neben den allseits bekannten Fugendichtungsbändern (auch Kompribänder genannt), haben sich ebenfalls Varianten etabliert, die z.B. in der Fensteranschlussfuge nicht nur die äußere Fugenabdichtung herstellen können, sondern auch die wärmedämmende Funktionsebene und die innere Abdichtungsebene (3-Ebenen) oder nur die innere Abdichtungsebene und die Funktionsebene (2-Ebenen). Aufgrund ihrer mehrfachen Funktion werden sie auch als Multifunktionsdichtungsbänder bezeichnet. Diese werden auf Basis eines Fugendichtungsbandes mit zusätzlichen Funktionsbereichen in den Bändern hergestellt, um die unterschiedlichen Funktionseigenschaften sicherzustellen.
Bei der Abdichtung von Fensteranschlussfugen werden drei Abdichtungsebenen definiert.
1.
Äußere Fugenabdichtung, die schlagregendicht, diffusionsoffen, witterungsbeständig und winddicht sein muss.
2.
Mittlere Dichtebene (auch Funktionsebene genannt), welche wärme- und schalldämmend sein muss.
3.
Innere Dichtebene, welche luftdicht und bei mehrschichtigem Aufbau diffusionsdichter sein muss als die Außenabdichtung (feuchtevariable Eigenschaften gemäß DIN 4108-Teil 3 und DIN 18542 sind möglich).
Durch die unterschiedlichen Anforderungen müssen Abdichtungen von Fugen klar getrennt werden:
- Fensteranschlussfugen, die entsprechende Aufgaben zur Trennung des Raum- und Außenklimas übernehmen müssen und die übrigen
- Fassadenfugen, welche lediglich eine äußere Fugenabdichtung sicherstellen müssen.
Für die Qualität der Abdichtung von Fassadenfugen mit Fugendichtungsbändern sind die Anforderungen der DIN 18542 „Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern aus Schaumkunststoff – imprägnierte Fugendichtungsbänder – Anforderungen und Prüfung“ heranzuziehen.
Die DIN 18542 bildet auch die Grundlage für die Vorgaben, die der „Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierung“ als auch der „Leitfaden zur Montage von Vorhangfassaden“ der RAL Gütegemeinschaft in Frankfurt vorsehen und beschreibt diese zusätzlich in der praktischen Anwendung.
Für die Abdichtung von Fenstern und Außentüren an die flankierenden Bauteile sollte zusätzlich die Eignung der Dichtsysteme anhand entsprechender Nachweise z. B. nach der ift-Richtlinie MO-01/1 „Baukörperanschluss von Fenstern, Teil 1: Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen“ durch den jeweiligen Hersteller abgeklärt sein.