3 Kitt auf Leinölbasis als Abdichtungsmaterial entsprechend Denkmalschutzanforderungen
Auf Leinöl basierter Kitt wurde ursprünglich von zahlreichen Denkmalschutzämtern als Abdichtmaterial gewählt, da er reparaturfreundlich (reversibel entfernbar) und auf Basis ursprünglich verwendeter Rohstoffe (Leinöl und Kreide) hergestellt wird. Nach DIN 52460 wird „Kitt“ eindeutig mit „Öl-Basis“ definiert.
Kitte lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien unterscheiden: Als reiner Leinölkitt, hergestellt nach den Gütebedingungen der RAL 849/B, sowie als vergüteter Kitt, bei deren Herstellung neben Leinöl und Kreide noch weitere Kunststoffadditive zur Anpassung spezieller Verarbeitungseigenschaften zugegeben werden.
Ergänzend zu diesen beiden klassischen Einteilungen wurden sogenannte „Elastokitte“ in den vergangenen Jahren eingeführt. Dabei handelt es sich nicht um einen plastischen Kitt, sondern um elastische Dichtstoffe auf Basis von Hybridpolymeren. Diese noch relativ junge Generation an Dichtstoffen verfügt üblicherweise über eine sehr gute Haftung auf Glas, Holz etc., ähnlich wie bei elastischen Silikondichtstoffen. Gleichzeitig ist die spätere Entfernung solcher Hybrid-Dichtstoffe vom Untergrund nur erschwert möglich und damit besteht bei Renovierungsarbeiten die Gefahr einer Beschädigung der umliegenden Materialen. Zu beachten ist, dass elastische Dichtstoffe für Verglasungen den Anforderungen (CE-Kennzeichnung) nach EN 15651-2 unterliegen und eine Leistungserklärung für solche Produkte vorliegen muss. Plastische Dichtstoffe auf Leinölbasis werden nicht auf diese Weise geregelt und benötigen keine Leistungserklärung nach DIN EN 15651.
Grundsätzlich gilt im Bereich des Denkmalschutzes, entsprechend den Grundsätzen der Charta von Venedig von 1964, das Prinzip des Erhalts eines Altbestands. Um Schäden zu vermeiden, wird der Einsatz von reversiblen und reparaturfreundlichen Kitten auf Öl-Basis seit Jahrzehnten empfohlen.
Kitte lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien unterscheiden: Als reiner Leinölkitt, hergestellt nach den Gütebedingungen der RAL 849/B, sowie als vergüteter Kitt, bei deren Herstellung neben Leinöl und Kreide noch weitere Kunststoffadditive zur Anpassung spezieller Verarbeitungseigenschaften zugegeben werden.
Ergänzend zu diesen beiden klassischen Einteilungen wurden sogenannte „Elastokitte“ in den vergangenen Jahren eingeführt. Dabei handelt es sich nicht um einen plastischen Kitt, sondern um elastische Dichtstoffe auf Basis von Hybridpolymeren. Diese noch relativ junge Generation an Dichtstoffen verfügt üblicherweise über eine sehr gute Haftung auf Glas, Holz etc., ähnlich wie bei elastischen Silikondichtstoffen. Gleichzeitig ist die spätere Entfernung solcher Hybrid-Dichtstoffe vom Untergrund nur erschwert möglich und damit besteht bei Renovierungsarbeiten die Gefahr einer Beschädigung der umliegenden Materialen. Zu beachten ist, dass elastische Dichtstoffe für Verglasungen den Anforderungen (CE-Kennzeichnung) nach EN 15651-2 unterliegen und eine Leistungserklärung für solche Produkte vorliegen muss. Plastische Dichtstoffe auf Leinölbasis werden nicht auf diese Weise geregelt und benötigen keine Leistungserklärung nach DIN EN 15651.
Grundsätzlich gilt im Bereich des Denkmalschutzes, entsprechend den Grundsätzen der Charta von Venedig von 1964, das Prinzip des Erhalts eines Altbestands. Um Schäden zu vermeiden, wird der Einsatz von reversiblen und reparaturfreundlichen Kitten auf Öl-Basis seit Jahrzehnten empfohlen.
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