6 Anforderungen an die Verglasung

Dichtstoffe und Hilfsstoffe für Verglasungen müssen mit den mit ihnen in Berührung kommenden Werkstoffen verträglich sein.

Für die Verglasung von Fenstern und Türen gelten generell die Vorgaben der
DIN 18008-2.
Aus der DIN 18545 lassen sich folgende Grundsätze ableiten:
-    Glaseinstand i ≥ 10 mm.
-    Glasfalzgrund g ≥ 5 mm;
-    daraus resultierend eine Mindest-Glasfalzhöhe h von 15 mm (h = g + i).

Für Einfach-Verglasungen sind in der ÖNORM B3722 folgende Mindest-Glasfalzhöhen einzuhalten:
12 mm bis zu einer Nenndicke ≤ 4 mm,
15 mm bis zu einer Nenndicke ≤ 6 mm.
Neuanfertigungen nach Altbestand z.B. aus Gründen des Denkmalschutzes, Ensembleschutzes mit Glasfalzhöhen unter 12 mm gelten als Reparatur und werden normativ nicht geregelt.

Die Glasfalzbreite b bei Verglasungen mit freier Dichtstofffase muss unter Berücksichtigung der erforderlichen Dicke der Dichtstoffvorlage a2 und der Dicke der Verglasungseinheit e so bemessen sein, dass die freie Dichtstofffase mit einer Neigung von etwa 45° zum Glasfalzgrund hergestellt werden kann.


Weitere Anforderungen an Rahmen und Glasfalz sind den entsprechenden Normen DIN 18545 und ÖNORM B3722 zu entnehmen. 

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