10 Pflichten des Betreibers
Er hat die Dichtheit der Anlage und damit der Fuge nabdichtungssysteme regelmäßig zu überwachen. Die Kontrolle der Fugenabdichtung ist im Betriebstagebuch nachzuweisen.
Es kann ein Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abgeschlossen werden (siehe auch IVD-Merkblatt Nr. 15).
Weiterhin hat er eine Betriebsanweisung vorzuhalten, die einen Überwachungs-,
Instandhaltungs- und Notfallplan enthält und Sofortmaßnahmen zur Abwehr schädlicher
Gewässerveränderungen festlegt.
Das bedeutet auch, dass er die Fugenabdichtungssysteme von Verunreinigungen freihält, um mechanische Beschädigungen zu vermeiden und eventuelle Schäden erkennen zu können.
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Merkblatt: IVD-Merkblatt 1 - Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen DichtstoffenMerkblatt: IVD-Merkblatt 2 - Klassifizierung von Dichtstoffen Merkblatt: IVD-Merkblatt 8 - Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen im Holzfußbodenbereich
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