4 Planerische Vorleistungen

Für die Auslegung des Fugenabdichtungssystems sind planungsseitig zu berücksichtigen:
  • Definition der Anlage, also Festlegung, ob in der Anlage wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, hergestellt, behandelt oder verwendet  Mit welchen wassergefährdenden Stoffen wird umgegangen.
  • Überprüfung der Einordnung in Wassergefährdungsklassen gemäß AwSV.
  • Feststellen der Mengen, mit denen umgegangen wird, und ggf. Häufigkeit der Abfüll- und Umschlagprozesse.
  • Festlegung der Konzentration, Temperatur und Beanspruchungsdauer durch die wassergefährdenden Stoffe im Havariefall.
  • Zuordnung des Ortes der Beaufschlagung nach Ablauffläche, Staufläche oder Tiefpunkt.
  • Durch infrastrukturelle Maßnahmen muss ggf. eine Überschreitung der zugelassenen Beaufschlagungsdauer des Dichtstoffs vermieden werden.
  • Bei gleichen Anwendungsbedingungen können die bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise für LAU-Anlagen auf das Gebiet der HBV-Anlagen übertragen werden.
  • Erstellung des Fugenplanes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Bauteilbewegungen der vorgesehenen Dichtfläche.
  • Festlegung der Fugengeometrie unter Berücksichtigung der Vorgaben der bauaufsichtlichen Zulassungen der infrage kommenden Dichtstoffe.
  • Es müssen die Anforderungen an das Fugenabdichtungssystem definiert werden, hinsichtlich:
  • zulässiger Gesamtverformung
  • zum Haftgrund gehörender Primer
  • chemischer Beständigkeit für die vorgesehene Beaufschlagungsdauer.

Es ist empfehlenswert, bezüglich des chemischen Widerstandes des Fugenabdichtungssystems gegenüber den zu erwartenden Beanspruchungen mit dem Hersteller des Dichtstoffs Rücksprache zu halten.

Die für die Auslegung des Fugenabdichtungssystems zugrunde gelegten Chemikalien sollten dokumentiert werden.


Herausgeber:
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