6 Kontaktmaterialien

Es sind nur die Kontaktmaterialien zulässig, die in den bauaufsichtlichen Zulassungen angegeben sind. (z.B. Beton, Stahlbeton, Polymerbeton, Stahl usw.). Für diese Baustoffe müssen ebenfalls Verwendbarkeitsnachweise vorliegen, d. h. sie müssen mindestens genauso chemisch beständig und undurchlässig gegenüber wassergefährdenden Stoffen wie die einzusetzenden Dichtstoffe sein.

Falls Dichtstoffe an nicht zugelassenen Kontaktmaterialien bzw. -flächen angebunden werden sollen, ist auch hier der Verwendbarkeitsnachweis gemäß den allgemeinen und speziellen Zulassungs- und Prüfgrundsätzen für Fugendichtstoffe des DIBt zu erbringen.



Herausgeber:
IVD INDUSTRIEVERBAND DICHTSTOFFE E.V.
Sohnstraße 65
D-40237 Düsseldorf
Fon: +49 211 6707-825
Fax: +49 211 6707-975
e-Mail: info[at]ivd-ev[.]de

© Text und Zeichnungen HS Public Relations Verlag und Werbung GmbH
Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und sonstige Verwendung in allen Medien – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung.
Rechtliche Ansprüche können aus diesem Onlineangebot nicht abgeleitet werden.

<b>IVD Praxishandbuch Dichtstoffe</b><br />Das Standard-Nachschlagewerk rund um das Thema Dichtstoffe.<br />IVD Praxishandbuch Dichtstoffe
Das Standard-Nachschlagewerk rund um das Thema Dichtstoffe.

Deutsche Version zur Zeit ausverkauft.

Zur Anmeldung abdichten.de-Newsletter abdichten.de-Newsletter
Der Newsletter rund um das Thema Dichten und Kleben am Bau. Alle Informationen permanent aktuell für Sie.

Zur Anmeldung abdichten.de-Newsletter

© 2024 - www.abdichten.de