7 Fugengeometrie

Die Fugengeometrie ist abhängig von den zu erwartenden Bewegungen der Bauteile und der zulässigen Gesamtverformung des Fugendichtstoffs, wobei die der Fugenbreite entsprechende Fugentiefe aus der bauaufsichtlichen Zulassung des Fugendichtstoffs zu entnehmen ist.

Die konstruktive Ausbildung der Fugen soll beispielhaft folgenden Abbildungen entsprechen. Für standfeste Dichtstoffe gelten die Bilder sinngemäß:



Abbildung 1
Befahrbare Fugenkonstruktion, Kontaktfläche Stahlbeton.

Abbildung 2
Befahrbare Fugenkonstruktion, Kontaktfläche Stahlbeton.


Legende:

a    = Fasenbreite
bF    = Fugenbreite
tD    = Dichtstofftiefe
dH    = Tiefe Haftflanke
t    = Tiefe der Fugenkammer

Die Fugenflanken müssen parallel zueinander verlaufen.

bF     = Breite der Fuge
a    = Fase ca. 3-5 mm

Die Tiefe des Dichtstoffs tD soll etwa dem 0,8 bis 1,0-fachen der Breite der Fuge bF entsprechen. Tiefen des Dichtstoffs größer als 20 mm bei befahrbaren Fugen sind zu vermeiden, andernfalls muss der Eignungsnachweis erbracht werden.



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