8 Die Dichtstoffe
8.1 Allgemeines
Dichtstoffe müssen alle auftretenden Dehn-, Stauch-, Scher- und Schälbewegungen in den Anschlussfuge n aufnehmen.Die Außenfugen müssen dicht sein gegen Schlagregen und Wind.
Die raumseitigen Fuge n müssen luftdicht sein.
Die Luftdichtheit muss durch eine dauerhafte Haftung an den angrenzenden Bauteile n sichergestellt sein.
Die Verarbeitungsrichtlinien der Dichtstoffhersteller sind zu beachten.
8.2 Dichtstoffauswahl
Nach DIN EN ISO 11600 werden Baudichtstoffe in verschiedene Klassen zugeordnet.Klasse | Bewegungsvermögen (Zulässige Gesamtverformung ) |
7,5 P | 7,5 % |
12,5 P 12,5 E |
12,5 % |
20 LM 20 HM |
20 % |
25 LM 25 HM |
25 % |
LM - Low Modulus (= niedriger Dehnspannungswert)
HM - High Modulus (=hoher Dehnspannungswert)
E - elastisch
P - plastisch
8.3 Anforderungen an die Dichtstoffe
Die spritzbaren Dichtstoffe müssen je nach Untergrund bzw. angrenzenden Baustoffe n folgende Anforderungen erfüllen:1. Bei Einsatz im Außenbereich
Elastisch es Verhalten mit einer ZGV von 25 % gemäß IVD-Merkblatt Nr. 2
konform mit DIN EN ISO 11600-F - 25 LM (niedriger Dehnspannungswert) bzw. DIN EN ISO 11600 -F 25 HM (hoher Dehnspannungswert) in Abhängigkeit vom Untergrund.
Erläuterungen:
Für bauseitige Untergründe mit hoher Eigenfestigkeit (z. B. Beton, Granit, PVC, Metalle, anodisch oxidiertes Aluminium, Klinker, Putzleisten ) sind hochmodulige Dichtstoffe der Klasse 25HM oder niedermodulige Dichtstoffe der Klasse 25LM einsetzbar.
Für bauseitige Untergründe mit geringerer Eigenfestigkeit (z. B. diverse Putze, Porenbeton, WDVS) sind niedermodulige Dichtstoffe der Klasse 25LM zu bevorzugen.
2. Bei Einsatz im Innenbereich
Elastisches Verhalten mit einer ZGV von ≥12,5 % gemäß IVD-Merkblatt Nr. 2
konform mit DIN EN ISO 11600-F-12,5E oder höher.
Die Dichtstoffprüfung nach DIN EN ISO 11600 umfasst verschiedene Materialprüfungen und spezifiziert wichtige Eigenschaftsparameter der Dichtstoffe. Neben diesen Anforderungen der DIN EN ISO 11600 werden zusätzlich die in Tabelle 6 aufgeführten Anforderungen an die Dichtstoffe gestellt.
3. Bemerkungen
Darüber hinaus hat der Dichtstoff diese Grundvoraussetzungen zu erfüllen:
- Einwandfreie Haftung auf den beteiligten Baumaterialien, ggf. mit Primer (Haftvermittler )
- Klebfreie Oberfläche im Gebrauchszustand
- Witterungsbeständigkeit außen (Regen, Sonnenlicht, UV-Beanspruchung )
- Standfestigkeit bis zu einer Breite der Fuge von 30 mm.
Eigenschaft | Dichtstoffe auf Dispersion s- basis |
Alle anderen Dichtstoffe | Prüfung nach … | Anforderung | |
6.1 | Konformität mit DIN EN ISO 11600 | x | DIN EN ISO 11600-F Prüfverfahren B Trägermaterial: Aluminium oder Beton M1 |
Dichtstoffe für den Außenbereich (ZGV 25 %) Klasse 25LM oder Klasse 25HM Dichtstoffe für den Innenbereich (ZGV ≥ 12,5 E): Klasse 25 LM oder Klasse 25 HM oder Klasse 20 LM oder Klasse 20 HM oder Klasse 12,5E (siehe auch IVD-Merkblatt Nr. 2) |
|
6.2 | Zulässige Gesamtverformung (ZGV) | x | Herstellerfestlegung gemäß IVD-Merkblatt Nr.2 | Dichtstoffe für den Außenbereich: ZGV = 25 % Dichtstoffe für den Innenbereich (ZGV ≥ 12,5 %) |
|
6.3 | Regenbeständigkeit von frisch verarbeitetem Dichtstoff (außen) | x | DIN 52461 | Nach Empfehlung des Herstellers | |
6.4 | Verträglichkeit mit angrenzenden Baustoffen | x | x | DIN ISO 16938-2 Prüfkörper z. B. aus Weißzement, Naturstein (je nach Untergrund) |
Keine schädigende Wechselwirkung |
6.5 | Baustoffklasse | x | x | Mindestens B2 Baustoffklasse E |
Klassifizierung nach DIN 4102-4 oder Prüfung nach DIN 4102-1 und/oder Klassifizierung nach EN 13501-1 |
6.6 | Anstrich verträglichkeit | x | x | DIN 52452-4 Beanspruchung nach A1 und A2 Prüfung mit den in der Praxis eingesetzten Beschichtung en |
kein Haftverlust nach 24h, keine feststellbaren Mängel nach DIN 52452-4 Teil 4 (siehe auch IVD-Merkblatt Nr. 12) |
Wenn vom Auftraggeber gefordert, nach Rücksprache mit dem Dichtstoff-Hersteller: | |||||
6.7 | Überstreichbarkeit | x | x | DIN 52452 Teil 4 Prüfung mit den in der Praxis eingesetzten Beschichtungen Beanspruchung nach A3 Prüfdehnung entsprechend der ZGV des Dichtstoffs |
keine feststellbaren Mängel nach DIN 52452-4 Teil 4 sowie IVD-Merkblatt Nr. 12 Angabe: Überstreichbar mit … (genaue Bezeichnung der Beschichtungen) |
Im Innenbereich sind Dichtstoffe mit einer ZGV ≥ 12,5 % einzusetzen, im Außenbereich müssen die Dichtstoffe eine ZGV von 25 % aufweisen.
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