11.2 Kennzeichnung
Chemische Verbindungen und daraus hergestellte Formulierungen müssen ihrer Gefährlichkeit entsprechend gekennzeichnet werden. Mit ganz wenigen Ausnahmen fallen Dichtstoffe nicht in die Gruppe der kennzeichnungspflichtigen Produkte.
Um dem Verwender im Falle einer doch notwendigen Kennzeichnung die Erkennung und Unterscheidung zwischen den verschiedenen Gefahrenquellen und ihren Auswirkungen zu erleichtern, wurden einfache Symbole festgelegt, die leicht zu verstehen sind.
Um dem Verwender im Falle einer doch notwendigen Kennzeichnung die Erkennung und Unterscheidung zwischen den verschiedenen Gefahrenquellen und ihren Auswirkungen zu erleichtern, wurden einfache Symbole festgelegt, die leicht zu verstehen sind.
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