IVD-Merkblatt 11: Erläuterungen zu Fachbegriffen aus dem Brandschutz aus Sicht der Dichtstoffe bzw. den mit Dichtstoffen ausgespritzten Fugen
Damit die Beurteilung des notwendigen Brandschutzes und die baulichen Ausführungen in allen Fällen auch nach den neuesten Erkenntnissen erfolgen, sind die wichtigsten Punkte in Normen, Verordnungen und Gesetzen festgeschrieben. Die Erfahrung in der Praxis zeigt immer wieder, dass grundlegende Begriffe aus dieser Literatur leider sehr oft nicht bekannt sind oder falsch interpretiert werden. Dies hat dann Fehler in der Ausführung zur Folge, was wiederum im Falle eines Brandfalles zu unnötigen und vermeidbaren Sachschäden und eventuell sogar zu Personenschäden führen kann. Wenn diese Auswirkungen auf einen Fehler in der handwerklichen Fugenausführung, durch nicht zugelassenes Material oder auf nicht beachtete Vorgaben zurückzuführen sind, ist der Verarbeiter persönlich dafür haftbar. Keine Haftpflichtversicherung übernimmt solche Schäden, da ein grob fahrlässiges Verhalten zugrunde liegt!
In den nachfolgenden Ausführungen werden einige der in Verbindung mit dem Brandschutz vorkommenden Begriffe erläutert und soweit möglich, die Zusammenhänge mit der Fugenabdichtung erklärt. Es muss besonders darauf hingewiesen werden, dass weder der Planer noch der Anbieter und/oder Ausführende das Thema Brandschutz „so nebenbei“ erledigen kann. Jeder, der damit zu tun hat, muss sich seiner persönlichen Verantwortung bewusst sein:
StGB – Strafgesetzbuch, § 323 Baugefährdung: „Wer bei der Planung, beim Bau oder der Ausführung eines Baues gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und damit Leben gefährdet, kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belangt werden.“
In den nachfolgenden Ausführungen werden einige der in Verbindung mit dem Brandschutz vorkommenden Begriffe erläutert und soweit möglich, die Zusammenhänge mit der Fugenabdichtung erklärt. Es muss besonders darauf hingewiesen werden, dass weder der Planer noch der Anbieter und/oder Ausführende das Thema Brandschutz „so nebenbei“ erledigen kann. Jeder, der damit zu tun hat, muss sich seiner persönlichen Verantwortung bewusst sein:
StGB – Strafgesetzbuch, § 323 Baugefährdung: „Wer bei der Planung, beim Bau oder der Ausführung eines Baues gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und damit Leben gefährdet, kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belangt werden.“
IVD Praxishandbuch Dichtstoffe
Das Standard-Nachschlagewerk rund um das Thema Dichtstoffe.
Deutsche Version zur Zeit ausverkauft.
abdichten.de-Newsletter
Der Newsletter rund um das Thema Dichten und Kleben am Bau. Alle Informationen permanent aktuell für Sie.
Zur Anmeldung abdichten.de-Newsletter
© 2024 - www.abdichten.de