IVD-Merkblatt 12: Die Überstreichbarkeit von bewegungsausgleichenden Dichtstoffen im Hochbau
Vertreter von Industrie, Forschung und Ausführenden trugen zusammen, was in Sachen Überstreichbarkeit von Dichtstoffen im Hochbau der aktuelle Stand der Technik ist.
Häufig tritt der Fall ein, dass Beschichtungen, die für feste Baustoffe wie Stein, Holz oder Metall entwickelt wurden, auf die angrenzenden, mit bewegungsausgleichenden Dichtstoffen abgedichteten Fugen aufgebracht werden. Davor muss ausdrücklich gewarnt werden. Kein Dichtstoff darf bedenkenlos überstrichen werden. Das gilt für alle Systeme und alle Anwendungen. Das IVD-Merkblatt Nr. 12 klärt die Begriffe „anstrichverträglich“ und „überstreichbar“ in der Dichtstoffdokumentation und gibt eine verlässliche Grundlage zur Bewertung.
Häufig tritt der Fall ein, dass Beschichtungen, die für feste Baustoffe wie Stein, Holz oder Metall entwickelt wurden, auf die angrenzenden, mit bewegungsausgleichenden Dichtstoffen abgedichteten Fugen aufgebracht werden. Davor muss ausdrücklich gewarnt werden. Kein Dichtstoff darf bedenkenlos überstrichen werden. Das gilt für alle Systeme und alle Anwendungen. Das IVD-Merkblatt Nr. 12 klärt die Begriffe „anstrichverträglich“ und „überstreichbar“ in der Dichtstoffdokumentation und gibt eine verlässliche Grundlage zur Bewertung.
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