Gesetze, Verordnungen und Richtlinien

Fugen und Fugenabdichtungen berühren naturgemäß Fragen des Baurechts und des Umweltrechts, bei ihrer Produktion auch Fragen des Chemikaliengesetzes, bei ihrer Verarbeitung Fragen des Arbeitsschutzes. Während diese Themen im Bundesrecht geregelt sind, ist das Baurecht in der Praxis zu großen teilen Ländersache.

Für Fugenabdichtungen mit zusätzlicher chemischer Belastung, wie sie in HBV-Anlagen auftreten (Herstellen, Behandeln, Verwenden wassergefährdender Stoffe), gilt das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 6. August 2009, S. 2585. (www.bmu.de/gewaesserschutz/downloads/doc/6900.php)
Mit dem neuen WHG werden auf Bundesebene erstmals einheitliche Vorgaben zur Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers geschaffen. Dieses Gesetz ist am 1. März 2010 in Kraft getreten und vereinheitlicht alle früheren Landesregelungen auf Bundesebene.
Bei Fugen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die Kontroll- und Wartungspflichten Betreiberpflichten. Sie können an Fachbetriebe weitergegeben werden. Für die Instandsetzung gilt immer Fachbetriebspflicht gemäß WHG § 19 gff.
Den Vollzug des WHG regelt auf Landesebene die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VawS)

Die Vorschriften für Abfüll- und Umschlaganlagen von Tankstellen unterliegen der Länderhoheit in den 16 Bundesländern der BRD. Eine einheitliche Beschreibung ist zurzeit nicht möglich, da je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften existieren. Es wird empfohlen, in den einzelnen Bundesländern die Gewerbe- oder Umweltämter zu kontaktieren, um den aktuellen Stand der geltenden Vorschriften zu erfahren. Beispiele für zurzeit geltende Vorschriften sind die TRbF (Technische Regel für brennbare Flüssigkeiten) 112, 212 sowie die Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen brennbarer, wassergefährdender Stoffe (Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW vom 21. September 1992). In anderen Bundesländern gelten die „Anforderungen an Abfüllanlagen von Tankstellen“ der LAWA (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser).

Die Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) (www.reach-info.de) ist eine Chemikalienverordnung der EU, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, wie sie in Fugendichtstoffen eingesetzt werden. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Chemikalienrecht) grundlegend harmonisiert und vereinfacht.

Das GISBAU Gefahrstoff-Informationssystem der BG BAU (www.gisbau.de/index.html) bietet umfassende Informationen über Gefahrstoffe beim Bauen, Renovieren und Reinigen sowie Betriebsanweisungen gemäß §14 der Gefahrstoffverordnung, also Handlungsanleitungen und Broschüren zur Gefahrstoffproblematik. Ziel ist es, für einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu sorgen und so dazu beizutragen, dass Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle vermieden werden.

Wichtige Links zum Thema:

Staatliche Stellen
www.bmu.de – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
www.bmvbs.de – BMVBS: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
www.dibt.de – DIBt Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin
www.reach-info.de – REACH-Information des Bundesumweltamtes
http://www.gisbau.de/index.html – GISBAU Gefahrstoff-Informationssystem der BG BAU
www.bmvbs.de/Bauwesen/Klimaschutz-und-Energiesparen-,2975/Energieeinsparverordnung.htm – EnEV 2009 Energie-Einsparverordnung

Länderbauordnungen

www.landesrecht-bw.de – Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)
www.stmi.bayern.de – Bayerische Bauordnung (BayBO)
www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/20091118_bauobln.pdf – Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
www.bravors.brandenburg.de – Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
www.bremen.beck.de – Bremische Landesbauordnung (BremLBO)
www.landesrecht.hamburg.de – Hamburgische Bauordnung (HBauO)
www.rv.hessenrecht.hessen.de – Hessische Bauordnung (HBO)
www.mv.juris.de/mv/BauO_MV_2006_rahmen.htm – Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/niedersachsen_recht.cgi?xid=173016,1 – Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
www.recht.nrw.de – Landesbauordnung NRW (BauO-NRW)
www.rlp.juris.de/rlp/BauO_RP_rahmen.htm – Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
www.saarland.de/dokumente/thema_bauen_und_wohnen/LBO_Stand_22-02-2008.pdf –Landesbauordnung Saarland (LBauO)
www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9821213889572&jlink=a1 – Sächsische Bauordnung (SächsBO)
www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal – Landesbauordnung Sachsen-Anhalt (BauO-LSA)
www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal – Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
www.thueringen.de/imperia/md/content/tmbv/bau/th__rbo_2004-__nd_2008_letzte.pdf – Thüringer Bauordnung (ThürBO)

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